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Sicherer Umgang mit Tiktok: Hessens Landesregierung nimmt Stellung

Die Landesregierung von Hessen hat sich für ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und Ländern bezüglich der Social-Media-Plattform Tiktok ausgesprochen. Der Chef der Staatskanzlei, Benedikt Kuhn, betonte die Bedeutung einer koordinierten Position, da die kritischen Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Tiktok-Accounts für alle Landesregierungen und die Bundesregierung gleichermaßen relevant seien. Die Landesregierung befindet sich daher in regelmäßigem Austausch mit den beteiligten Akteuren, um eine gemeinsame Strategie zu entwickeln.

Es wurde bekannt gegeben, dass weder die Staatskanzlei noch die Ministerien in Hessen eigene Tiktok-Accounts betreiben. Die Landesregierung informiert stattdessen über verschiedene andere Kanäle gemäß ihres verfassungsrechtlichen Auftrags. Dadurch wäre die Landesregierung nicht direkt von einem eventuellen Tiktok-Verbot betroffen. Im April trat in den USA ein Gesetz in Kraft, das einen Eigentümerwechsel bei Tiktok erzwingen soll. Dies könnte dazu führen, dass die App aus amerikanischen App-Stores verbannt wird, falls sie weiterhin dem in China ansässigen Bytedance-Konzern gehört.

Verfassungsschützer haben vor potenziellem Datenklau durch Tiktok gewarnt. Politikerinnen und Politiker, darunter auch Bundeskanzler Olaf Scholz, sind vermehrt auf der Plattform aktiv. Stephan Kramer, Thüringens Verfassungsschutzchef, verglich Tiktok mit einem Trojaner und wies auf die Gefahren bezüglich des Auslesens von Kontakten und Tastatureingaben hin. In jüngster Zeit hat das hessische Finanzministerium aufgrund der verschärften Arbeitsmarktbedingungen Werbeanzeigen auf Tiktok geschaltet. Ebenso hat das Kultusministerium zur Gewinnung von Nachwuchslehrkräften Werbezeiten bei Influencerinnen und Influencern gebucht, die auch auf Tiktok präsent sind.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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