Schwalm-Eder-Kreis

20-Jähriger aus dem Schwalm-Eder-Kreis zu Geldstrafe von 450 Euro verurteilt wegen sexuellen Missbrauchs

Ein 20-jähriger Heranwachsender aus dem Schwalm-Eder-Kreis wurde vom Amtsgericht Melsungen wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Zusätzlich muss der nicht vorbestrafte Mann fünf sexualtherapeutische Beratungsgespräche bei der Arbeiterwohlfahrt im Schwalm-Eder-Kreis führen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben auf Rechtsmittel verzichtet, wodurch das Urteil rechtskräftig ist.

Der Angeklagte wurde beschuldigt, im April und Mai des vorangegangenen Jahres über das Internet mit einem zwölf Jahre alten Mädchen aus dem Schwalm-Eder-Kreis Kontakt aufgenommen zu haben. Dabei soll er das Mädchen zum Versand von kinderpornografischem Material, bestehend aus vier Bildern und einem Video, verleitet haben. Während der Verhandlung gelang es nicht, den Angeklagten davon zu überzeugen, die Beweggründe für sein Handeln offenzulegen.

Der Verteidiger des Angeklagten betonte die Problematik von Whatsapp-Chats und die Bedeutung der Überwachung des Nachrichtenaustauschs von Kindern durch Eltern. Er wies darauf hin, dass sein Mandant die Taten gestanden habe und sich der Ernsthaftigkeit der Situation bewusst sei. Sowohl die Staatsanwältin als auch der Richter unterstrichen, dass es sich bei der Straftat um keinen Bagatelldelikt handelte und lobten das Geständnis des Angeklagten. Der Richter betonte, dass eine solche Tat in der Vergangenheit undenkbar gewesen wäre und drückte die Ernsthaftigkeit des Vergehens aus.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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