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Revolutionäre Änderung: Supermärkte bald an Sonntagen geöffnet in Hessen?

Eine potenzielle Gesetzesänderung könnte in naher Zukunft eine archaische Tradition in Deutschland beeenden. Supermärkte könnten sonntags geöffnet werden, allerdings unter bestimmten Bedingungen. Das derzeit geltende Ladenschlussgesetz regelt strikt, welche Geschäfte an Sonntagen öffnen dürfen, wobei die Anzahl begrenzt ist. Doch ein Gesetzesentwurf in Hessen plant die Einführung automatischer Schiebetüren in bestimmten Supermärkten, die es ihnen erlauben würde, ihre Pforten auch an Sonntagen zu öffnen.

Das aktuelle Ladenschlussgesetz existiert in Deutschland seit dem Jahr 1900 und hat sich im Laufe der Zeit durch einige Anpassungen verändert, die es Geschäften ermöglichten, ihre Öffnungszeiten zu verlängern. Allerdings gibt es bereits Ausnahmen von dem Gesetz, wie beispielsweise für Bäckereien, Tankstellen und Apotheken, die außerhalb der regulären Zeiten geöffnet bleiben dürfen. Der neue Gesetzesentwurf in Hessen von CDU, SPD und FDP sieht vor, dass spezielle personalfreie Supermärkte auch an Sonntagen öffnen können, was möglicherweise Vorbildcharakter für andere Bundesländer haben könnte.

Nur vollautomatisierte Supermärkte ohne personelle Betreuung wären von dieser potenziellen Gesetzesänderung betroffen. Die Verkaufsfläche dieser Supermärkte darf maximal 120 Quadratmeter betragen, und das Sortiment muss auf Waren des täglichen Bedarfs beschränkt sein, wie Lebensmittel, Hygieneartikel und bestimmte Haushaltswaren. Trotz des erweiterten Öffnungsangebots ist es wichtig zu betonen, dass der arbeitsfreie Sonntag weiterhin geschützt bleiben soll. Die geplanten Änderungen sollen eine Antwort auf die veränderten Lebensumstände und Arbeitswelten der Menschen sein und eine gewisse Flexibilität im Einkaufsverhalten ermöglichen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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