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Renten-Albtraum: 80.000 Euro Rückzahlung für Rentner in Hessen

Enthüllt: Warum muss ein Mann 80.000 Euro an die Rentenkasse zurückzahlen?

Ein Mann aus Hessen befindet sich in einer unglücklichen Situation, in der er aufgefordert wird, 80.000 Euro an die Rentenkasse zurückzuzahlen. Ursprünglich erlitt er im Jahr 1967 einen Arbeitsunfall, der ihm eine Unfallrente von seiner Berufsgenossenschaft sicherte. Als er im Jahr 2009 das Rentenalter erreichte und zusätzlich zur Unfallrente monatliche Zahlungen in Höhe von 2.400 Euro von der Rentenversicherung erhielt, versäumte er jedoch, der Rentenversicherung mitzuteilen, dass er bereits Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezog.

Dieser Versäumnis führte dazu, dass der Rentner über Jahre hinweg eine zu hohe Rente erhielt, da die Rentenversicherung nicht über den Bezug der Unfallrente informiert war. Als er schließlich der Berufsgenossenschaft mitteilte, dass sich die Folgen seines Arbeitsunfalls verschlechtert hätten, sollte die Verletztenrente ab Februar 2018 erhöht werden. Dies führte dazu, dass die Berufsgenossenschaft die Rentenversicherung über den Bezug informierte, was letztendlich zur Entdeckung des überzahlten Betrags von mehr als 80.000 Euro führte.

Trotz des Vorwurfs der Falschberatung und Verjährung berief sich der Rentner auf juristische Mittel, was zur Klärung der Angelegenheit vor dem Landessozialgericht in Darmstadt führte. Das Gericht entschied eindeutig zugunsten der Rentenkasse und verurteilte den Rentner zur Rückzahlung der überzahlten Rente in Höhe von 80.000 Euro. Eine Revision wurde abgelehnt, was die Endgültigkeit des Urteils bekräftigte. Dieser Fall zeigt die Bedeutung der korrekten Angabe von Bezügen gegenüber der Rentenkasse, um finanzielle Rückforderungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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Lebt in Brandenburg und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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