Hessen

Rente und Rückzahlung: Mann muss 80.000 Euro an Altersrenten-Versicherung zurückzahlen

Rentenkürzung wegen fehlender Angaben: Warum muss dieser Mann jetzt 80.000 Euro zurückzahlen?

Ein Mann steht vor einer schockierenden Neuigkeit: Die Rentenkasse fordert von ihm die Rückzahlung von 80.000 Euro. Was zunächst wie ein Alptraum klingt, ist für diesen Mann aus Hessen traurige Realität. Der Grund für diese Forderung liegt in einem Arbeitsunfall, den der Mann im Jahr 1967 erlitten hatte. Als Folge erhielt er von seiner Berufsgenossenschaft eine Unfallrente. Als er 2009 das Rentenalter erreichte, begann er zusätzlich monatliche Zahlungen von 2.400 Euro von der Rentenversicherung zu erhalten. Allerdings versäumte er bei der Rentenantragstellung der Rentenversicherung zu offenbaren, dass er bereits Leistungen von seiner Berufsgenossenschaft bezog.

Diese fehlende Offenlegung führte dazu, dass der Rentner jahrelang eine zu hohe Rente bezog, da die Rentenversicherung nichts von den zusätzlichen Leistungen wusste. Erst als der Rentner der Berufsgenossenschaft eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes meldete, wurde die Angelegenheit aufgedeckt. Die Berufsgenossenschaft informierte daraufhin die Rentenversicherung über die zusätzlichen Bezüge. Die Rentenversicherung fordert nun die überzahlte Altersrente in Höhe von 80.000 Euro zurück.

Trotz des Einspruchs des Rentners und seiner Behauptung, falsch beraten worden zu sein, entschied das Landessozialgericht in Darmstadt, dass die Schuld eindeutig beim Rentner liegt. Es handelte sich um einen grob fahrlässigen Verstoß gegen die Mitteilungspflicht, die im Rentenantragsformular deutlich gekennzeichnet war. Das Gericht verurteilte den Rentner zur Rückzahlung der 80.000 Euro, und eine Revision wurde abgelehnt. Letztendlich muss der Mann nun die Konsequenzen für sein Versäumnis tragen.

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Lebt in Brandenburg und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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