HessenKriminalität und JustizPolitik

Polizeipräsidenten in Hessen: Richtungsweisendes Urteil zur Unabhängigkeit der Amtsträger

Die Chefs der hessischen Polizeipräsidien sind nicht nur mit der Bekämpfung von Verbrechen konfrontiert, sondern auch mit der Angst, in Ungnade bei der Regierung zu fallen. Als politische Beamte können sie durch Zwangspensionierung entfernt werden, was von einem kürzlich ergangenen Urteil in Frage gestellt wurde.

Im Sommer 2020, während der Affäre um rechtsextreme „NSU 2.0“-Drohschreiben und mögliche Polizeiverstrickungen, wurde nicht der damalige Innenminister Peter Beuth (CDU) zurückgetreten, sondern der Landespolizeichef Udo Münch in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Diese Handlung, die als Bauernopfer kritisiert wurde, wird durch das hessische Beamtengesetz unterstützt, das keine Begründung für solche Entlassungen erfordert.

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich entschieden, dass es verfassungswidrig ist, dass Polizeipräsidenten die Zwangspensionierung befürchten müssen, wenn sie beim Land in Ungnade fallen. Dieses Urteil resultierte aus den Ereignissen der Kölner Silvesternacht von 2015, als der zuständige Polizeipräsident in den Ruhestand geschickt wurde. Die hessischen Polizeipräsidenten werden ebenfalls als politische Beamte eingestuft, was nun in Frage gestellt wird.

Jens Morherr, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), betont die Notwendigkeit der Unabhängigkeit.der Polizeipräsidenten. Verschiedene politische Stimmen, darunter die FDP und die AfD, fordern eine Änderung des Paragraphen 7 des hessischen Beamtengesetzes, um die Entlassung von politischen Beamten ohne Begründung zu verhindern. Diese Diskussionen betonen die Bedeutung des Lebenszeitprinzips für Beamte, um ihre Neutralität und Unabhängigkeit.zu wahren.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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