Am 3. Februar 2025 beginnt vor dem Landgericht Gießen ein neuer Prozess gegen den Mörder der 14-jährigen Ayleen. Der Fall, der bereits große mediale Aufmerksamkeit erregt hat, fokussiert sich nicht nur auf die bereits verhängte lebenslange Haftstrafe, sondern auch auf die Frage der Sicherungsverwahrung. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass der Angeklagte, ein 32-jähriger Mann aus Waldsolms, nach seiner Entlassung nicht erneut straffällig wird.

Wie ZVW berichtet, hatte der Angeklagte Ayleen über das Internet kennengelernt. Aus sexualisierten Chats entwickelte sich ein gefährliches Machtspiel. Er bedrängte sie, forderte Nacktfotos und erpresste sie schließlich. Am 21. Juli 2022 holte er Ayleen in ihrem Heimatort ab, brachte sie nach Hessen und tötete sie brutal. Ayleens Leiche wurde einige Tage später im Teufelsee gefunden, was die Tragik des Falles nur noch verstärkt.

Rechtliche Aspekte der Sicherungsverwahrung

Im vergangenen September wurde der Mann wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung, Nötigung und wegen der Beschaffung kinderpornographischer Inhalte zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Sicherungsverwahrung an. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte zwar die Mordverurteilung, forderte jedoch eine Neubewertung der Sicherungsverwahrung. Dies liegt im Ermessen einer anderen Kammer des Landgerichts Gießen, die nun die Einzelstrafe wegen der Beschaffung kinderpornographischer Inhalte neu verhandeln muss, da der BGH die ursprüngliche Entscheidung aufgrund einer gesetzlichen Absenkung des Strafrahmens aufhob.

Für die Anordnung der Sicherungsverwahrung müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt sein. Wie Rechtslupe erläutert, ist eine hohe Wahrscheinlichkeit für zukünftige Straftaten erforderlich, die auf eine Gesamtwürdigung der Person des Betroffenen und seiner Taten basiert. Auch wenn eine erste Prognose vorliegt, bewertet das Gericht besonders, ob schwerwiegende zukünftige Taten zu erwarten sind, was für die weitere Sicherungsverwahrung entscheidend ist.

Neue Vorwürfe im Fokus

Im neuen Prozess wird der Angeklagte zusätzlich wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt angeklagt. Dieser Vorwurf bezieht sich auf ein Videotelefonat, während dessen er sich vor einer 13-jährigen Mädchen selbst befriedigte. Zwar wurde dieser Vorwurf im ersten Prozess festgestellt, jedoch nicht angeklagt, was nun geändert wird. Zudem wird erneut untersucht, ob der Angeklagte sich kinderpornographische Inhalte beschafft hat, was sich als weiteres Material in diesem komplexen Fall erweist.

Die Verhandlungen, die am Montag beginnen, versprechen, sowohl die verheerenden Folgen von Online-Machtspielen als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sicherungsverwahrung eingehend zu beleuchten. Die Gesellschaft wartet gespannt auf die Entscheidungen des Gerichts und darauf, wie der Fall Ayleen künftig rechtlich behandelt wird, um Präzedenzfälle für ähnliche Straftaten zu schaffen.

Für weitere Informationen zu diesem Fall können Sie die Berichterstattung von Hessenschau einsehen.