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Neue Sperrzonen in Hessen: Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest

Die hessische Landesregierung hat im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eine neue Gebietseinteilung mit der Umwandlung der bisherigen Restriktionszone in eine Sperrzone II sowie der Einrichtung einer angrenzenden Sperrzone I beschlossen, um die Wildschweinpopulation zu kontrollieren und somit die Seuchenausbreitung zu verhindern.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt eine erhebliche Herausforderung für die Landwirtschaft dar, insbesondere in Hessen, wo die Behörden nun ihre Strategien anpassen. In diesem Zusammenhang wurde eine neue Gebietseinteilung initiiert, die eine präventive Maßnahme zur Eindämmung der Seuche darstellen soll.

Neue Sperrzonen zur Eindämmung der ASP

Ein bedeutender Schritt in der Bekämpfung der ASP ist die Umwandlung der bestehenden Restriktionszone von etwa 100.000 Hektar in eine Sperrzone II. Zudem wird eine neue Sperrzone I eingerichtet, die sich über einen zehn Kilometer breiten Streifen erstreckt und ca. 150.000 Hektar umfasst. Diese Maßnahme betrifft nicht nur den Kreis Groß-Gerau, sondern auch Teile des Hochtaunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und weitere Gebiete des Kreises Bergstraße.

Regelungen für Jäger und Landwirte

In der Sperrzone II, die eng um das Hauptgeschehen organisiert ist, gelten strenge Vorschriften. Hier müssen Hunde angeleint werden, und es herrscht ein umfassendes Jagdverbot. Auch landwirtschaftliche Aktivitäten bei der Ernte sind stark eingeschränkt, um die Verunsicherung und Ausbreitung der Wildschweine zu minimieren. Im Kontrast dazu werden in der Sperrzone I jagdliche Aktivitäten gefördert, um die Wildschweinpopulation zu verringern und damit die Ansteckungsgefahr einzudämmen.

Hintergrund der Maßnahmen

Die Umstrukturierung der Zonen geschieht aufgrund von Vorgaben der EU-Kommission, die klare Richtlinien zur Seuchenbekämpfung aufstellt. In Hessen erstellt das Landwirtschaftsministerium darauf basierende Allgemeinverfügungen, die dann von den Landkreisen in Eigenverantwortung umgesetzt werden. Es ist zu erwarten, dass diese Vorgaben in den kommenden Tagen von den betroffenen Landkreisen angewendet werden.

Genehmigungen und Handelsbeschränkungen

Zusätzlich zu den bestehenden Sperrzonen wird im Kreis Groß-Gerau perspektivisch auch eine Sperrzone III eingerichtet, deren endgültige Festlegung durch die EU noch aussteht. In einem Umkreis von rund zehn Kilometern um Betriebe mit infizierten Hausschweinen gelten bereits strenge Handelsbeschränkungen. Der Handel mit lebenden Schweinen und bestimmten landwirtschaftlichen Produkten ist eingeschränkt, um eine weitere Verbreitung der Seuche zu verhindern.

Intensive Bekämpfung der Seuche

Seit dem ersten Nachweis der ASP Mitte Juni in einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau sind die Behörden aktiv geworden. Taktische Elektrozäune und spezielle Kadaversuchhunde kommen zum Einsatz, um infizierte Tiere aufzuspüren und zu isolieren. Bisher wurden in der Region 48 ASP-Fälle entdeckt, was die Dringlichkeit und Wichtigkeit der Maßnahmen verdeutlicht.

Insgesamt zeigt diese neue Gebietseinteilung nicht nur die Herausforderungen der ASP-Bekämpfung auf, sondern auch die stetigen Bemühungen der hessischen Behörden, die Landwirtschaft und die betroffenen Kommunen zu schützen. Die Zusammenarbeit mit Institutionen wie dem Friedrich-Loeffler-Institut ist entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen.

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