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Neue Sperrzonen in Hessen: Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest

Hessen hat die Gebietsgrenzen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest neu festgelegt, indem das Landwirtschaftsministerium eine Sperrzone I als Pufferzone und eine umbenannte Sperrzone II einrichtete, um die Ausbreitung der Krankheit, die seit Juni in der Region grassiert und bereits 48 Wildschweinfälle sowie vier betroffene Hausschweinebestände umfasst, effektiver zu kontrollieren.

Sperrzone I und II in Hessen ©HMLU: https://landwirtschaft.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2024-07/2507_sperrzone_i_und_ii.pdf

Hessen reagiert auf die Afrikanische Schweinepest

In den letzten Monaten hat die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Hessen alarmierende Ausmaße angenommen, was zur Neugestaltung der Beschränkungsgebiete in der Region geführt hat. Diese Veränderungen sind nicht nur notwendig, um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen, sondern auch um den lokalen Landwirten und der Gemeinde zu helfen, die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Risiken zu bewältigen.

Regeln und Maßnahmen in den neuen Zonen

Die neue Sperrzone I wird in einem zehn Kilometer breiten Gürtel rund um die aktuelle Infektionsstelle eingerichtet. Diese Zone spielt eine wichtige Rolle als Pufferzone und soll die Ausbreitung der Krankheit eindämmen. In dieser Sperrzone I wird eine verstärkte Jagd auf Wildschweine verlangt, um die Population zu reduzieren und das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Im Gegensatz dazu gelten in der angrenzenden Sperrzone II strengere Vorschriften, wo ein Jagdverbot und eine Leinenpflicht für Hunde eingeführt werden.

Aktuelle Situation der Afrikanischen Schweinepest in Hessen

Seit Mitte Juni 2023 wurden in Hessen insgesamt 48 Fälle von ASP bei Wildschweinen nachgewiesen. Zudem sind vier Hausschweinebestände betroffen, was die Dringlichkeit der Maßnahmen unterstreicht. Der Hauptfokus der Ausbreitung liegt im südlichen Kreis Groß-Gerau. Daher sind die neuen Regelungen sowohl für Jäger als auch für Landwirte von Bedeutung, um eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern.

Neue Sperrzonen: Europaweite Vorgaben als Grundlage

Das hessische Landwirtschaftsministerium hat die Gebietsabgrenzungen in Übereinstimmung mit den Richtlinien der EU überarbeitet. Die Umwandlung der bisherigen Restriktionszone in die neue Sperrzone II umfasst etwa 100.000 Hektar, während die Pufferzone I weitere rund 150.000 Hektar ausmacht. Diese Maßnahmen sind nicht nur entscheidend für die Tiergesundheit, sondern auch für den Schutz der lokalen Wirtschaft, welche direkt von der Schweinehaltung abhängt. Zudem müssen Landwirte in diesen Zonen spezielle Vorschriften bei der Ernte einhalten, um eine Beunruhigung der Wildschweine zu vermeiden.

Zukünftige Entwicklungen im Kampf gegen die ASP

Im Hinblick auf die Entwicklungen in der ASP-Bekämpfung wird auch die Einführung einer zusätzlichen Sperrzone III im Kreis Groß-Gerau erwogen. Diese Zone könnte die bestehenden Schutz- und Überwachungszonen ersetzen und würde Übergangsregelungen für den Handel und die Schlachtung von Schweinen beinhalten. Der Handel mit lebenden Schweinen wird weiterhin stark eingeschränkt und es gelten strenge Auflagen für die Vermarktung von Schweinefleisch aus dem betroffenen Gebiet.

Die Neuregelungen und Zonenabgrenzungen sind ein entscheidender Schritt zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest in Hessen. Sie verdeutlichen die Notwendigkeit einer systematischen und koordinierten Reaktion auf gesundheitliche Bedrohungen, die nicht nur die Tierbestände, sondern auch die gesamte Gemeinschaft betreffen können.

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