Hessen

Neubau Feuerwehr: Bekanntmachung & Öffentlichkeitsbeteiligung in Ebersgöns – Jetzt mitgestalten!

Das Bauleitplanverfahren der Stadt Butzbach, speziell für den Stadtteil Ebersgöns, umfasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Feuerwehr Ebersgöns“. Die Stadtverordnetenversammlung von Butzbach hat am 20.07.2022 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan gefasst. Der Geltungsbereich des Plans, mit einer Fläche von ca. 0,6 ha, umfasst spezifische Flurstücke in der Gemarkung Ebersgöns.

Das Hauptziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrstandortes in Ebersgöns zu schaffen. Der Plan wird im 2-stufigen Regelverfahren aufgestellt, da keine Rahmenbedingungen für ein vereinfachtes oder beschleunigtes Verfahren vorliegen. Die räumliche Lage des Planungsgebiets sowie der Vorentwurf des Bebauungsplans sind durch Übersichtskarten ersichtlich.

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Zusätzlich erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Die Bürger werden über die Ziele und Zwecke der Planung informiert. Die Unterlagen zur Bauleitplanung werden vom 03.06.2024 bis zum 05.07.2024 auf der Homepage der Stadt Butzbach sowie dem Internetportal des Landes Hessen veröffentlicht. Die Bürger haben die Möglichkeit, Stellungnahmen elektronisch oder schriftlich abzugeben. Eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Stadtverwaltung Butzbach ist ebenfalls vorgesehen.

Das Bauleitplanverfahren sieht vor, den Neu­bau des Feuerwehrgerätehauses in Ebersgöns voranzutreiben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient dazu, den Bürgern die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Durch die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Bürger aktiv am Planungsprozess teilhaben können.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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