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Moscheeverband DITIB klagt gegen Land Hessen vor Verwaltungsgericht

Der Streit um den Islamunterricht in Hessen zwischen dem umstrittenen Moscheeverband DITIB und dem Land eskaliert erneut. DITIB hat eine Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht, um einen Schulversuch des Kultusministeriums zu stoppen, der den Islamunterricht ohne DITIB anbietet. Der Moscheeverband befürchtet, dass dieser Schulversuch darauf abzielt, das bestehende Angebot von DITIB langfristig zu ersetzen, was als verfassungswidrig angesehen wird.

In der Vergangenheit hatte Hessen versucht, die Kooperation mit DITIB aufgrund kritischer Nähe zur türkischen Regierung und islamistischen Strömungen auszusetzen. Jedoch wurde die Zusammenarbeit nach einer Klage von DITIB vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof wieder aufgenommen. Der aktuelle Streit dreht sich um die Fortsetzung des Schulversuchs zur rein staatlichen Islamkunde in Abwesenheit von DITIB, was von der Religionsgemeinschaft als Bedrohung des verfassungsmäßigen Religionsunterrichts betrachtet wird.

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Das Kultusministerium zeigt sich überrascht über die Klageankündigung und betont die begrenzte Dauer und Teilnehmerzahl des Schulversuchs. In Hessen besuchen fast 1.700 Schüler den kooperativen Religionsunterricht mit DITIB an verschiedenen Schulen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Klage wird voraussichtlich Monate in Anspruch nehmen, da es sich nicht um einen Eilantrag handelt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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