Eine Medizinerin aus der Region Döbeln steht im Verdacht, schwerwiegende körperliche Übergriffe auf eine pflegebedürftige Frau im Burgstädter Umland begangen zu haben. Wie Sächsische berichtet, sind die Vorwürfe laut Staatsanwaltschaft ernst: Am 14. Dezember 2023 soll die 38-jährige Notärztin die an Demenz erkrankte Frau in einer Pflegeeinrichtung geschlagen und beleidigt haben. Zuvor war die Betroffene aus der Geriatrischen Psychiatrie in Chemnitz zurückverlegt worden, wobei ihr Zustand als aggressiv beschrieben wurde.

Der bemängelte Vorfall ereignete sich im Rahmen der Rückverlegung, die auf ausdrückliche Empfehlung des Hausarztes organisiert wurde. Bei der Rückverlegung wurden sowohl Rettungsdienst als auch Notarzt alarmiert. Die Medizinerin muss sich nun wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung vor dem Amtsgericht Döbeln verantworten.

Details der Anschuldigungen

Laut den Vorwürfen soll die Medizinerin der Frau ein Beruhigungsmittel verabreicht und anschließend ihren Mund und ihre Nase zugehalten haben. Danach kam es zu physischen Übergriffen, bei denen die Betroffene zweimal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen wurde, was zu Rötungen und Kratzern führte. Zudem wird der Medizinerin vorgeworfen, beleidigende Ausdrücke wie „Halt die Fresse, du Teufel“ und „Du Drecksstück!“ verwendet zu haben.

Die Schwere der Anschuldigungen wird durch die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Pflege deutlich. Wenn im Pflegebereich Vorfälle wie diese bekannt werden, kann das zu umfangreichen Ermittlungen gegen die involvierten Personen und Einrichtungen führen. So wird in Rechtsanwalt Pflegedienst darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft dabei auch Überprüfungen von möglichen strafrechtlichen Vorwürfen gegen das Pflegeunternehmen einleitet.

Gewalt in der Pflege

Die Situation wirft auch ein Licht auf ein zunehmendes Problem in der Pflegebranche. Laut Statistiken aus einer Befragung von stationären Einrichtungen in Hessen und Nordrhein-Westfalen wendeten bis zu 72 % der Pflegekräfte Gewalt gegenüber Pflegebedürftigen an. Dabei ist Gewalt gegen Pflegekräfte ebenso häufig, 80 % der Pflegekräfte berichteten, in den letzten 12 Monaten Gewalt erlebt zu haben, wie im Forum Verlag dargestellt.

Die WHO definiert Gewalt als den absichtlichen Gebrauch physischer oder psychischer Macht, der zu Verletzungen führen kann. Formen der Gewalt in der Pflege reichen von physischer Gewalt und Misshandlungen bis hin zu psychischen Übergriffen wie Drohungen und Beleidigungen.

Die rechtlichen Konsequenzen für Pflegekräfte sind klar: Körperverletzung und Misshandlung können schwerwiegende strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. In Fällen von Gewalt wären die Mitarbeitenden gut beraten, sich rechtzeitig an Anwälte mit Erfahrung in solchen Delikten zu wenden, um ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuloten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Fall eine alarmierende Diskussion über den Umgang mit vulnerablen Personen im Pflegebereich auslöst. Präventionsmaßnahmen und eine starke Dokumentation von Vorfällen sind entscheidend, um der Gewalt entgegenzuwirken und die Rechte der Pflegebedürftigen zu schützen.