Main-Kinzig-Kreis

Verhandlungsunfähigkeit führt zu Aussetzung der Anklage – Kein Prozess gegen mutmaßlichen KZ-Wachmann

Kein Prozess gegen angeklagten KZ-Wachmann

Ein 99-jähriger Mann, der wegen Beihilfe zum Mord in über 3300 Fällen angeklagt wurde, wird nicht vor Gericht gestellt. Das Landgericht Hanau hat aufgrund der dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten beschlossen, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Diese Entscheidung wurde von der Jugendkammer des Gerichts getroffen, und der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis soll zwischen Juli 1943 und Februar 1945 als Wachmann im KZ Sachsenhausen gedient haben. Es wird ihm vorgeworfen, an der grausamen und heimtückischen Tötung Tausender Häftlinge teilgenommen zu haben, indem er als Mitglied der SS-Wachmannschaften Beihilfe geleistet hat.

Das Gericht berücksichtigte ein psychiatrisches Gutachten, das die eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten feststellte. Ein weiteres Gutachten im Februar dieses Jahres ergab, dass sich sein körperlicher und psychischer Zustand weiter verschlechtert hat und keine Besserung zu erwarten ist. Daher wurde die Anklage aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen.

Das KZ Sachsenhausen, etwa 35 Kilometer nördlich von Berlin gelegen, war ein Ort des Schreckens, an dem Zehntausende Menschen unter den unmenschlichen Bedingungen der Nationalsozialisten litten und starben. Todesmärsche nach der Evakuierung des Lagers im April 1945 forderten zusätzliche Tausende von Opfern.

Die Entscheidung, den Prozess nicht zu eröffnen, wirft Fragen zur Gerechtigkeit und zur Verantwortung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf. Es verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen die Justiz konfrontiert ist, wenn es darum geht, Täter für ihre Taten zur Rechenschaft zu ziehen, insbesondere angesichts des fortgeschrittenen Alters der Verdächtigen.

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