Main-Kinzig-Kreis

99-Jähriger NS-Verbrecher nicht vor Gericht: Prozess geplatzt wegen Verhandlungsunfähigkeit

Entscheidung gegen Prozess gegen ehemaligen KZ-Aufseher aufgrund von Alter und Gesundheitszustand

Die geplante Verhandlung gegen einen 99 Jahre alten ehemaligen KZ-Aufseher aus dem Main-Kinzig-Kreis wird vorerst nicht stattfinden. Das Landgericht Hanau hat entschieden, dass der Angeklagte aufgrund seines hohen Alters und schlechten Gesundheitszustands nicht verhandlungsfähig sei. Dies bedeutet, dass die Anklage wegen Beihilfe zum Mord in 3300 Fällen nicht zugelassen wurde.

Der Mann soll zwischen Juli 1943 und Februar 1945 als Teil eines SS-Totenkopf-Wachbataillons im Konzentrationslager Sachsenhausen an der Bewachung und Ermordung von Häftlingen beteiligt gewesen sein. Laut der Anklagebehörde habe er maßgeblich zur Durchführung der angeordneten Massenvernichtung beigetragen und abgesichert.

Staatsanwaltschaft plant Anfechtung der Entscheidung

Vor der Entscheidung des Landgerichts hatte es bereits ein Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten gegeben. Zunächst wurde angenommen, dass er einem Prozess unter bestimmten Bedingungen folgen könnte. Doch ein zweites Gutachten ergab, dass sein Zustand sich inzwischen so stark verschlechtert hat, dass eine Verhandlung nicht möglich sei.

Die Staatsanwaltschaft plant, die Entscheidung anzufechten, da sie weiterhin von einer eingeschränkten Verhandlungsfähigkeit des Mannes ausgeht. Das Team der Gedenkstätte im Konzentrationslager Sachsenhausen hatte die Anklageerhebung gegen den mutmaßlichen NS-Täter im vergangenen Jahr begrüßt. Es betonte die Bedeutung, dass auch ehemalige SS-Mitglieder vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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