Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass das Land Hessen einen Rückkauf des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) prüfen würde, falls die privaten Eigentümer ihre Anteile verkaufen. Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) betont, dass es in einem solchen Szenario keine Automatismen gibt und das Land die Möglichkeit eines Rückkaufs genau prüfen würde. Das UKGM ist das einzige privatisierte Uniklinikum in Deutschland, das im Jahr 2006 zu 95 Prozent von der Rhön-Klinikum AG übernommen wurde, die mittlerweile von Asklepios übernommen wurde. Das Land Hessen hält die verbleibenden fünf Prozent.
Die Privatisierung des UKGM war für die SPD stets ein kritischer Punkt, wie Gremmels betont. Obwohl die Privatisierung schon einige Jahre zurückliegt, wurde im Februar 2023 der „Zukunftsvertrag plus“ unterzeichnet, der eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit bildet. Dieser Vertrag sieht vor, dass in den nächsten zehn Jahren 850 Millionen Euro in das UKGM investiert werden sollen. Das Land Hessen, die Rhön Klinikum AG, die Asklepios Kliniken GmbH, das Universitätsklinikum Gießen und Marburg sowie die beiden Universitäten sind Vertragspartner. Das Land übernimmt zwei Drittel der Investitionssumme, während ein Drittel vom Unternehmen getragen wird.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags ist die sogenannte „Change-of-Control-Klausel“, die dem Land ein Rückkaufrecht einräumt, sollte es zu Veränderungen in der Eigentümerstruktur kommen. Diese Klausel stellt sicher, dass das Land die Kontrolle über das UKGM behalten kann, auch im Falle von Eigentümerwechseln. Der „Zukunftsvertrag plus“ markiert somit einen entscheidenden Schritt in der langfristigen Zusammenarbeit zwischen dem Land Hessen und den privaten Eigentümern des Universitätsklinikums Gießen und Marburg.