Hessen

Kommunen im Kreis Fulda: Steuererhöhungen und Auswirkungen 2024

Der Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen hat kürzlich die Ergebnisse seiner jährlichen Kommunalfinanzanalyse für den Kreis Fulda veröffentlicht. Diese zeigen, dass die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden immer schwieriger wird und sich dies vermehrt in Steuererhöhungen manifestiert. Im Jahr 2024 haben fünf Kreiskommunen ihre Hebesätze für die Grundsteuer B erhöht, verglichen mit nur einer Erhöhung im Vorjahr 2023. Es ist zu erwähnen, dass 14 von insgesamt 23 Kommunen auch für das Jahr 2024 keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnten. Zusätzlich konnte die Gemeinde Ebersburg das geplante Haushaltsdefizit nicht durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen.

Jochen Kilp, Vorstand des hessischen Steuerzahlerbunds, betonte, dass die steigenden Belastungen, darunter steigende Löhne, die wachsende Zahl von Flüchtlingen und steigende Zinsen, zu erheblichen Haushaltsdefiziten führen. Kilp mahnte jedoch, dass Städte und Gemeinden nicht allein die Steuerschraube anziehen sollten, um die Bürgerinnen und Bürger nicht übermäßig zu belasten. Es sei ebenso wichtig, die Ausgabenseite zu überprüfen, Prioritäten zu setzen und freiwillige Standards zu hinterfragen, so Kilp. Er empfiehlt auch, durch interkommunale Zusammenarbeit Synergien zu schaffen und Aufgaben effizienter zu erledigen.

Darüber hinaus zeigt die Analyse, dass Hünfeld unter den fünf Gemeinden, die die Grundsteuer B erhöht haben, die stärkste Belastung mit einer Erhöhung von 150 Punkten auf 300 Prozent aufweist. Die durchschnittliche Belastung der 23 Kreis-Kommunen stieg auf 413 Prozent, was immer noch unter dem hessischen Durchschnitt von 509 Prozent im Jahr 2023 liegt. Bezüglich der Gewerbesteuer haben drei Kommunen im Kreis zugeschlagen, wobei Ebersburg mit 395 Prozent an der Spitze steht.

Zukünftige Entwicklungen in Bezug auf die Grundsteuer B sind derzeit noch unklar, da die Hebesätze für das Jahr 2025 von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis neuer Grundsteuermessbeträge beschlossen werden. Das Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Trotz der beschlossenen Erhöhungen in diesem Jahr sollten die Bürgerinnen und Bürger genau überwachen, ob die Kommunen zumindest die aufkommensneutralen Hebesätze anwenden, da sie nicht dazu verpflichtet sind. Schließlich setzt sich der hessische Steuerzahlerbund weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge unter voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen, auch wenn dies in diesem Jahr im Kreis Fulda nicht umgesetzt wurde.

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