Uhrzeit | 13:14 |
---|---|
Ort | Kassel |
Arbeitnehmer, die sich im Krankheitsfall befinden und Krankengeld beziehen, stehen oft vor der Frage: Darf ich in den Urlaub fahren? Eine klare Antwort kommt vom Bundessozialgericht in Kassel, das kürzlich entschied, dass dies unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Laut einem Urteil müssen Krankenkassen die Fortzahlung des Krankengeldes auch während eines Aufenthalts im EU-Ausland gewährleisten, solange kein Verdacht auf Missbrauch besteht. Diese Entscheidung wurde im Fall eines Gerüstbauers gefällt, der aufgrund von Rückenschmerzen für mehrere Wochen krankgeschrieben war und eine fünftägige Reise nach Dänemark antreten wollte, wie fr.de berichtete.
Die Grundregel besagt, dass Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, Anspruch auf Krankengeld haben. Um jedoch in den Urlaub zu fahren, ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Im Fall des Gerüstbauers wurde sein Antrag zunächst abgelehnt, da die Krankenkasse befürchtete, die Reise könnte seine Gesundheit verschlechtern. Das Bundessozialgericht entschied jedoch, dass diese Ablehnung unbegründet war.
Urlaub trotz Krankheit: Was sind die Voraussetzungen?
Arbeitnehmer dürfen also trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren, solange sie die Zustimmung ihrer Krankenkasse erhalten. Das Gericht stellte klar, dass die Krankenkasse die Genehmigung erteilen muss, wenn keine Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen und kein Missbrauch vorliegt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine mangelnde Teilnahme an ärztlichen Untersuchungen zu Kürzungen oder sogar zur Einstellung des Krankengeldes führen kann.
Die Situation ändert sich jedoch, wenn Arbeitnehmer in Länder außerhalb der EU reisen möchten. Hier gelten andere Regeln, die dazu führen können, dass die Krankenkasse die Zahlungen einstellt. Dies liegt am sogenannten Geldleistungsexport, der regelt, dass Sozialleistungen in bestimmten Fällen auch in anderen Mitgliedstaaten bezogen werden können. Bei Reisen in Nicht-EU-Länder müssen Arbeitnehmer also besonders vorsichtig sein.
Genehmigung und ärztliches Attest: So sichern Sie Ihr Krankengeld
Die Genehmigung der Krankenkasse ist entscheidend. Laut dem Verbraucherportal gegen-hartz.de spielt der Verdacht auf Missbrauch eine wesentliche Rolle. Es muss sichergestellt werden, dass die Reise nicht dazu dient, den Gesundheitszustand zu verschleiern. Zudem sollte eine angemessene medizinische Versorgung im Ausland gewährleistet sein, um die Genesung nicht zu gefährden.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, ein ärztliches Attest einzuholen, das bestätigt, dass der Arbeitnehmer während der Reise arbeitsunfähig ist und aus medizinischer Sicht nichts gegen die Reise spricht. Wenn keine Genehmigung eingeholt wird, kann es zu einem Ausfall des Krankengeldes während des Auslandsaufenthalts kommen. Im schlimmsten Fall kann dies auch negative Auswirkungen auf den zukünftigen Anspruch auf Krankengeld haben, was die Situation für die Betroffenen erheblich verschärfen kann, wie auch gegen-hartz.de berichtet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitnehmer, die Krankengeld beziehen, durchaus in den Urlaub fahren können, solange sie die notwendigen Genehmigungen einholen und die Vorgaben der Krankenkasse beachten. Ein klarer Plan und die richtige Dokumentation sind der Schlüssel, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.