Kassel

Unverständliche Rechnung für gemietetes E-Auto sorgt für Aufsehen

Ein Hertz-Kunde in den USA erhielt eine überraschende Rechnung für ein gemietetes E-Auto. Trotz des fast vollen Ladezustands der Batterie seines Tesla Model 3 bei der Rückgabe wurde er aufgefordert, zusätzlich zum Mietpreis 277 US-Dollar für Benzin zu zahlen. Dies geschah, obwohl der Kunde die Option „Skip the Pump“ gewählt hatte, was bedeutet, dass das Fahrzeug nicht wieder aufgeladen werden muss. Die Vermietung gab an, Elektrofahrzeuge mit jedem Ladestand zurücknehmen zu können und gegen eine Gebühr von 35 Dollar selbst aufzuladen.

Nachdem der Kunde die Unternehmen aufgefordert hatte, die Berechnung zu überprüfen, wurde die Forderung zunächst abgelehnt. Ein Mitarbeiter von Hertz reagierte auf die Anfrage des Kunden mit einer respektlosen Antwort, in der er die Rückerstattung ablehnte. Er führte an, dass der Vertrag abgeschlossen sei und die bereitgestellte Dienstleistung nicht erstattungsfähig sei.

Angesichts der Kontroverse veröffentlichte Hertz schließlich eine Entschuldigung und versprach, das Geld zurückzuerstatten. Dennoch bleibt die Frage offen, warum Kunden für gemietete Elektrofahrzeuge die Spritkosten tragen sollen. Infolgedessen plant Hertz, ein Drittel seiner Elektrofahrzeuge abzustoßen und sich stärker auf Verbrennungsfahrzeuge zu konzentrieren. Dieser Schritt scheint Teil eines Trends zu sein, da auch andere Autovermietungen wie Sixt und Europcar sich von Elektrofahrzeugen fernhalten.

Während einige Unternehmen von Elektrofahrzeugen abrücken, gibt der ADAC Ratschläge, wie Verbraucher beim Tanken Geld sparen können. Trotz der Entschuldigung und dem Versprechen einer Rückerstattung durch Hertz bleibt die Diskussion darüber bestehen, ob Kunden für Spritkosten bei der Anmietung von Elektrofahrzeugen verantwortlich gemacht werden sollten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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