Kassel

Rentenrevolution 2025: Wer darf frühzeitig in den Ruhestand?

Der Weg ins Rentenalter wird ab 2025 für viele Deutsche komplexer! Das Renteneintrittsalter steigt schrittweise auf 67 Jahre, was insbesondere bei den Geburtsjahrgängen 1958 und 1959 zu Verwirrung führen könnte, wie Merkur.de berichtet. Wer im Jahr 2025 in Rente gehen möchte, benötigt eine genaue Planung, da je nach Jahrgang unterschiedliche Regelungen gelten. Für den Jahrgang 1958 liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren, wohingegen die im Jahr 1959 Geborenen bereits mit 66 Jahren und zwei Monaten in den Ruhestand gehen können. Diese schrittweise Erhöhung ist Teil eines langfristigen Plans, der seit dem Jahr 2012 immer wieder angepasst wird.

Wer kann 2025 in Rente gehen?

Besonders Langzeitversicherte haben 2025 die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Bei mindestens 35 Beitragsjahren können Versicherte bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand eintreten, allerdings müssen sie Abschläge auf ihre Rente hinnehmen – pro Monat reduziert sich die Rente um 0,3 Prozent. Das betrifft insbesondere Personen des Jahrgangs 1961, die zwischen dem 2. Dezember 1961 und dem 1. Dezember 1962 geboren wurden, wie aus den Informationen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht.

Für schwerbehinderte Menschen gelten spezielle Regelungen: Sie können mit einer Wartezeit von 35 Jahren sogar zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Dies betrifft insbesondere die Jahrgänge 1963, die somit möglicherweise mit 63 Jahren und zehn Monaten in den Ruhestand treten können. Mit dieser umfassenden Rentenreform sieht Deutschland einen Anstieg der Rentner, während die aktive Erwerbsbevölkerung schwindet. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren entwickeln wird.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 5
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 143
Analysierte Forenbeiträge: 67

Referenz
www.merkur.de
Weitere Infos
www.deutsche-rentenversicherung.de
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