Kassel

Kürzungen des Bürgergelds im Kreis Kassel: Eine genaue Analyse der Auswirkungen

Im Landkreis Kassel sind die Sanktionen beim Bürgergeld überschaubar, berichtet Gregor Vick, Geschäftsführer des Jobcenters Landkreis Kassel. Im Januar waren laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit lediglich 15 Personen von mindestens einer Kürzung betroffen, während insgesamt 8004 Menschen Leistungen nach dem SGB II bezogen. Davon waren 3567 ohne Arbeit, und weniger als ein Prozent wurde sanktioniert. Im Vergleich zum Jahr 2019, als 173 Menschen sanktioniert wurden, zeigt sich deutlich, dass die Anzahl der Betroffenen rückläufig ist.

Gemäß Jan Rümenap, Bereichsleiter für Integration beim Jobcenter Landkreis Kassel, werden Sanktionen am häufigsten verhängt, wenn Termine nicht wahrgenommen werden. Dennoch führt dies nicht unmittelbar zu einer Kürzung des Bürgergelds. Das Jobcenter setzt zunächst auf Gespräche, um die Situation zu klären. Nur wenn keine triftigen Gründe vorliegen und Termine wiederholt versäumt werden, werden schriftlich angekündigte Sanktionen umgesetzt.

Es ist erwähnenswert, dass Kürzungen des Bürgergeldes prozentual am Regelbedarf vorgenommen werden und nicht die Miete und Heizkosten betreffen. Die Kürzungen können zehn, 20 oder 30 Prozent betragen oder im Extremfall bis zu zwei Monate lang die Leistungen komplett streichen. Vick betont, dass es sich bei Personen, die ihren Job kündigen, um Bürgergeld zu beziehen, um Einzelfälle handelt. Das Ziel des Jobcenters sei es, die Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, wobei es oft darum gehe, gemeinsam Lösungen zu finden und Probleme zu lösen, anstatt ausschließlich zu sanktionieren.

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