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Kasseler Gerichtsprozess: Bekannter gesteht gewaltsamen Tod einer 14-jährigen Schülerin

Der Prozess um die getötete 14-jährige aus Bad Emstal hat begonnen, wobei der 21-jährige Angeklagte zugab, die Schülerin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Er betonte jedoch, dass er nicht beabsichtigt habe, sie zu töten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Jugendliche aus sexuellen Motiven erdrosselt zu haben und danach den Leichnam berührt sowie filmisch und fotografisch festgehalten zu haben.

Die Tat ereignete sich am 28. September des vergangenen Jahres, als die 14-jährige in Bad Emstal tot aufgefunden wurde. Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben arbeitslos war und durch den Handel mit Waffen und Drogen Geld verdiente, wurde kurz nach dem Fund des Mädchens wegen Mordverdachts festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Angeklagte schilderte eine jahrelange Freundschaft mit dem Opfer, die später von der Seite des Mädchens als Liebe empfunden wurde. Trotzdem lehnte der Angeklagte eine Beziehung ab, da diese von den Eltern des Mädchens untersagt worden war.

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Die Eskalation am Tatabend begann nach dem Konsum von Marihuana, als das Mädchen in Panik schrie und der Angeklagte daraufhin eingriff. Nach einem Streit stieß der Angeklagte das Mädchen, woraufhin es zu einem folgenschweren Sturz kam. Anschließend entkleidete der Angeklagte die Bewusstlose teilweise, filmte sie und versuchte, sie damit zu erpressen, damit sie nicht zur Polizei gehen würde. Dies wurde jedoch von ihm bestritten. Die Untersuchung seiner Mobilfunkdaten ergab verstörende Suchanfragen in Bezug auf Mordtechniken und das Vermeiden von Fingerabdrücken.

Der Angeklagte gestand, den Leichnam des Mädchens nach der Tat berührt zu haben, trug jedoch Handschuhe, um keine Fingerabdrücke zu hinterlassen. Es wurde auch aufgezeigt, dass der Angeklagte zunehmend pornografische Filme konsumierte, die sich mit Vergewaltigungen junger Mädchen beschäftigten, und eine starke Neigung zu seinem Opfer zeigte. Die Polizei dokumentierte auch, wie der Angeklagte den Leichnam des Mädchens obszön berührte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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