KasselKriminalität und Justiz

Gericht verurteilt Angeklagten zu 11 Jahren Haft für Mord an 14-Jähriger in Bad Emstal

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 14-Jährigen in Bad Emstal wurde der Angeklagte vom Landgericht Kassel zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 21-Jährige das Mädchen im September 2023 erwürgt hatte, um sich sexuell zu befriedigen. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung gefordert, da sie einen direkten Tötungsvorsatz beim Angeklagten sah. Die Nebenkläger schlossen sich dieser Forderung an.

Die Jugendliche wurde im vergangenen Jahr am Rand eines Feldwegs tot aufgefunden, nachdem sie vermisst gemeldet worden war. Dem Angeklagten, einem Bekannten der Schülerin, wurde vorgeworfen, sie ermordet zu haben, um seine sexuellen Gelüste zu befriedigen. Zusätzlich wurde ihm vorgeworfen, die Leiche sexuell motiviert berührt, gefilmt und fotografiert zu haben.

Während des Prozesses gestand der Angeklagte, das Opfer bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Er entkleidete sie und machte Aufnahmen, um sie davon abzuhalten, die Polizei zu informieren, falls sie wieder erwache. Der Beschuldigte war zur Tatzeit noch Heranwachsender, sodass die Jugendkammer über das Strafmaß entscheiden musste. Es bestand die Möglichkeit einer Höchststrafe von zehn Jahren nach Jugendstrafrecht oder von 15 Jahren nach Erwachsenenstrafrecht. Die Entscheidung fiel letztendlich auf eine Haftstrafe von über elf Jahren.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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