Kassel

Bundessozialgericht verhandelt über Arbeitsunfall durch Impfung: Entscheidung zur Betrieblichen Gesundheitsvorsorge

Bedachter Umgang mit Arbeitsunfällen nach Betriebsimpfungen

Die Frage nach einem Arbeitsunfall im Zusammenhang mit freiwilligen Betriebsimpfungen steht im Zentrum einer Verhandlung am Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Im Fokus steht der Fall eines Krankenhaus-Caterers, der sich im Jahr 2009 auf freiwilliger Basis gegen die Schweinegrippe impfen ließ. Jahre später klagte er über Fieberschübe, die er auf die Impfung zurückführte und beantragte daraufhin Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Berufsgenossenschaft, die für die Ablehnung des Antrags verantwortlich war, begründete ihre Entscheidung damit, dass Maßnahmen zur Gesundheitserhaltung normalerweise dem unversicherten Bereich zugerechnet werden. Diese Argumentation wurde sowohl vom Sozialgericht Koblenz als auch vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz unterstützt.

Der Kläger hält jedoch an seiner Argumentation fest und betont, dass mit dem Impfangebot während der Arbeitszeit auch arbeitsrechtliche Pflichten erfüllt wurden. Er sieht zumindest einen impliziten Druck, sich als Vorbild für andere Mitarbeiter impfen zu lassen. Diese Diskrepanz in der Interpretation der Situation wird nun vom Bundessozialgericht untersucht und entschieden.

Der Ausgang dieser Verhandlung hat potenziell weitreichende Folgen für den Umgang mit Arbeitsunfällen im Kontext von Betriebsimpfungen. Sollte das BSG zugunsten des Klägers urteilen, könnte dies dazu führen, dass Arbeitnehmer in ähnlichen Situationen einen erweiterten Versicherungsschutz genießen und im Falle von Impfkomplikationen auf Unterstützung hoffen können. Andernfalls könnte dies Auswirkungen auf die Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern und Versicherern bei der Impfung von Mitarbeitern haben.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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