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IP-Adressenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung: Hessen fordert rechtliche Änderungen

Der Druck steigt: Hessen setzt auf Vorratsdatenspeicherung im Kampf gegen Internetkriminalität

Sexuelle Gewalt gegen Kinder, organisierte Kriminalität, Hass und Hetze haben die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung im Internet wieder entfacht. Ermittler fordern seit langem die präventive Speicherung von IP-Adressen zur Unterstützung der Fahndung. Hessen plant, eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen, die Internetanbieter verpflichtet, die IP-Adressen aller Nutzer ohne konkreten Anlass für einen Monat zu speichern.

Ministerpräsident Boris Rhein betont, dass Datenschutz kein Täterschutz sein dürfe und dass die Speicherung von IP-Adressen entscheidend für die Aufklärung von Straftaten im Internet sei. Besonders bei schweren Straftaten wie sexueller Gewalt gegen Kinder, Hass-Postings und Betrug soll die Vorratsdatenspeicherung unterstützend wirken. Die Europäische Gerichtshof hat jedoch klare Grenzen für diese Maßnahme gesetzt, was politischen Widerstand hervorruft.

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Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung dreht sich um die Anonymität im Internet. Die IP-Adresse dient als digitale Hausnummer, die Anbietern zugeordnet ist. Bisher gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen, was die Fahndung und Aufklärung von Straftaten erschwert. Gegner der Vorratsdatenspeicherung argumentieren, dass sie einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt und Zweifel an der Rechtssicherheit aufwirft.

Die Initiative aus Hessen ist Teil eines Sicherheitspakets, das auf die Bekämpfung von Internetkriminalität abzielt. Trotz politischer Kompromisse ist die Zustimmung im Bundesrat unwahrscheinlich, da Grüne und FDP die Vorratsdatenspeicherung kritisch sehen. Der Druck in der Angelegenheit steigt, aber die Erfolgsaussichten für das Gesetz sind im aktuellen politischen Kontext gering.

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Lebt in Brandenburg und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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