Das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist am 1. November 2024 in Kraft getreten und hat bereits in den ersten 100 Tagen zahlreiche Menschen in Hessen dazu ermutigt, eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamens vorzunehmen. Das Gesetz gilt insbesondere für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen und ermöglicht es diesen, durch eine einfache Erklärung im Personenstandsregister eine Änderung vorzunehmen, ohne dass Gutachten oder gerichtliche Beschlüsse erforderlich sind. Diese grundlegende Erleichterung bildet einen bedeutenden Fortschritt für die Rechte dieser Personengruppen und ersetzt das seit 1980 geltende Transsexuellengesetz (TSG), welches als verfassungswidrig und stigmatisierend angesehen wurde, wie bmfsfj.de berichtet.

Nach dem Inkrafttreten des SBGG haben in Kassel 234 Personen eine Änderung beantragt, von denen 134 bereits beurkundet wurden. In Frankfurt wurden bis zum 31. Dezember 2024 insgesamt 326 Anmeldungen verzeichnet, wobei 189 Erklärungen angenommen wurden. Auch die Städte Offenbach (54 Änderungen), Wiesbaden (74 Erklärungen) und Darmstadt (92 Änderungen) haben sich an der Umsetzung des Gesetzes beteiligt. Anmeldungen können bis zu sechs Monate nach dem Antrag nachgereicht werden; dabei ist eine dreimonatige Wartefrist zwischen der Anmeldung und der persönlichen Erklärung zu beachten, die zur Klarheit im Verfahren beiträgt, wie op-online.de berichtet.

Rechtslage und Schutzmaßnahmen

Das Selbstbestimmungsgesetz schützt das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung und sieht vor, dass alte Ausweisdokumente nach der Änderung ungültig werden. Die neuen Dokumente müssen bei den entsprechenden Behörden beantragt werden. Ebenso wird ein Offenbarungsverbot eingeführt, das vor Zwangsouting schützt, indem frühere Geschlechtseinträge nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person offengelegt werden dürfen.

Für Minderjährige gilt, dass diejenigen unter 14 Jahren die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter benötigen, während Personen ab 14 Jahren die Erklärung selbst abgeben können, allerdings ebenfalls mit Zustimmung der Eltern. Diese Bestimmungen sind Teil eines umfassenden Ansatzes, der die Rechte von trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen stärken soll. Zudem wird innerhalb von fünf Jahren eine Evaluierung des SBGG geplant, um die Effektivität des Gesetzes zu überprüfen, wie bmfsfj.de ergänzt.

Internationale Vergleiche und Ausblick

Deutschland reiht sich mit diesem Gesetz in die Liste von über 16 Ländern ein, die ähnliche Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags etabliert haben. Damit erfüllt das SBGG auch internationale Empfehlungen, unter anderem von Organisationen wie dem Europarat und der EU-Kommission. Schätzungen zufolge könnten aufgrund der neuen Regelungen jährlich etwa 4.000 bis 15.000 Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags erwartet werden, was den Bedarf und die Relevanz des Gesetzes unterstreicht, so weitere Informationen von bmfsfj.de.