In Hessen ist der Leerstand von Wohnraum ein drängendes Problem, das in Anbetracht der angespannten Wohnungslage dringend angegangen werden muss. Aktuellen Daten zufolge sind über 122.000 Wohnungen in Hessen leer, was etwa 3,9% des Gesamtbestands entspricht. Mehr als die Hälfte dieser Leerstände besteht bereits seit über einem Jahr. Deshalb hat der hessische Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) einen neuen Gesetzesentwurf gegen den spekulativen Leerstand vorgestellt, der die Mieterinnen- und Mieterschutzrechte stärken soll und gleichzeitig Spekulation mit Wohnraum eindämmen will. Die gesetzgeberischen Maßnahmen zielen darauf ab, Leerstand auf maximal sechs Monate zu begrenzen, wobei längere Leerstände nur aus berechtigten Gründen wie umfassenden Sanierungen erlaubt sind, so berichtet wirtschaft.hessen.de.

In Großstädten Hessens wie Frankfurt, Wiesbaden und Kassel sind die Leerstände besonders ausgeprägt. Allein in Frankfurt stehen derzeit rund 13.000 Wohnungen leer. Dies ist nur ein Teil der landesweiten Herausforderungen, da die Landesregierung von einem insgesamt knappen Wohnungsangebot spricht. Das neue Gesetz hätte zur Folge, dass Kommunen Maßnahmen ergreifen können, um Eigentümer zur Verantwortung zu ziehen, wenn Wohnungen ohne triftigen Grund länger ungenutzt bleiben. Verstöße gegen das zur Wirksamkeit kommende Leerstandsverbot sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, erläutert hessenschau.de.

Reaktionen auf den Gesetzesentwurf

<pDie Initiative wird auch von Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende unterstützt, der die bisherigen fehlenden Rechtsgrundlagen für Kommunen thematisiert. Der Gesetzesentwurf ermächtigt Städte, durch die Schaffung einer Leerstandssatzung Bestandswohnraum zu schützen, was speziell für Wohnungsmärkte mit hohem Druck von Bedeutung ist. Darüber hinaus hat die Landesregierung eine Regierungsanhörung angekündigt, um Stellungnahmen von kommunalen Spitzenverbänden und Interessenvertretungen einzuholen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten, um den Druck auf den Wohnungsmarkt zu verringern und Wohnraum zu schaffen, wird in landesregierung.hessen.de angemerkt.

Während einige Kommunen, wie Kassel, von Wohnhäusern berichten, die seit Jahren ungenutzt bleiben, äußert der Eigentümerverband „Haus und Grund Hessen“ Kritik am geplanten Gesetz und sieht hierin einen unnötigen bürokratischen Aufwand. Der Verband argumentiert, dass die aktuelle Leerstandsquote für einen funktionierenden Wohnungsmarkt notwendig sei und schätzt die Leerstandsquote in Hessen auf rund 4%. Dennoch schätzt Wirtschaftsminister Mansoori, dass durch das neue Gesetz „ein paar tausend Wohnungen“ wieder vermietet werden können. Neubauprojekte bleiben unterdessen ein zentraler Aspekt zur Bekämpfung des Wohnungsmangels in Hessen.

Angesichts des bedrohlichen Mangels an Wohnraum in Deutschland, wo derzeit fast zwei Millionen Wohnungen leer stehen, verfolgt die hessische Regierung mit diesem Gesetz die dringende Notwendigkeit, nicht nur den Leerstand zu regulieren, sondern auch langfristige Lösungen für die Wohnungsnot zu finden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die geplanten Maßnahmen tatsächlich zur Schaffung von neuem Wohnraum führen werden.