Seit dem 1. Juli 2024 ist der Cannabis-Anbau in Anbauvereinigungen in Hessen rechtlich möglich. Diese Regelung, Teil des bundesweiten Konsumcannabisgesetzes, ermöglicht es Gruppen von maximal 500 Erwachsenen, Cannabis gemeinsam anzubauen. Bis heute haben in Hessen zwei Clubs Genehmigungen für den Anbau erhalten: die Broccoli Buddies aus dem Landkreis Fulda und ein weiterer Club aus dem Landkreis Gießen. Dies berichtet op-online.de. Trotz einer hohen Anzahl von 28 Anträgen, die eingereicht wurden, gab es bislang keine Ablehnungen, jedoch haben zwei Clubs ihre Anträge wieder zurückgezogen.

Die Beantragung solcher Genehmigungen gestaltet sich jedoch als kompliziert und langwierig. Clubs müssen eine Vielzahl von Informationen vorlegen, darunter die Mitgliederzahl, die Lage des Grundstücks, die Größe der Anbauflächen und die geplanten Erntemengen. Diese strengen Auflagen und hohen Kosten stellen eine erhebliche Hürde dar, da Anwärter zuerst geeignete Grundstücke anmieten oder erwerben müssen, was mit finanziellen Risiken verbunden ist.

Politische Unsicherheit und gesellschaftliche Bedenken

Die politische Unsicherheit könnte durch die bevorstehenden Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 zunehmen. Einige Unionsparteien haben eine mögliche Rücknahme der Legalisierung angekündigt, was die Zukunft der Cannabisclubs in Hessen in Frage stellen könnte. Zudem gibt es Bedenken, dass der geplante Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften, der in Frankfurt getestet werden soll, die Anbauvereine unter Druck setzen könnte.

Die Mitglieder der Anbauvereinigungen setzen sich aus verschiedenen Berufsgruppen zusammen, darunter Politiker, Ärzte, Anwälte und Polizisten. Dies spiegelt einen breiten gesellschaftlichen Querschnitt wider und zeigt, dass das Thema Cannabis nicht nur eine Randgruppe betrifft, sondern viele Gesellschaftsbereiche erreicht.

Regelungen für Anbauvereinigungen

Laut den gesetzlichen Regelungen dürfen Mitglieder in den Anbauvereinigungen maximal 50 Gramm pro Monat abgeben, wenn sie über 21 Jahre alt sind, und maximal 30 Gramm an Heranwachsene, deren THC-Gehalt 10 Prozent nicht überschreiten darf. Weitere Informationen über die Vorschriften und Regelungen sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt verfügbar, das die Bearbeitung der Anträge zur Zulassung der Anbauvereinigungen in ganz Hessen übernimmt.

Insgesamt bringt die Einführung des Cannabisgesetzes in Hessen sowohl neue Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu sehen, wie sich diese Situation weiterentwickelt, insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden politischen Entscheidungen.