Hersfeld-RotenburgKriminalität und Justiz

Suchtdelikte: Verurteilter Drogenabhängiger muss ins Maßregelvollzug

41-Jähriger nutzte Beute aus Einbrüchen für Crystal Meth

Ein 41-jähriger Mann aus Hünfeld wurde vor dem Schöffengericht am Amtsgericht in Bad Hersfeld zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Richter Christina Dern sah es als erwiesen an, dass der Mann in Hünfeld und Bad Hersfeld mehrere Einbruchdiebstähle begangen hat. Er gestand sämtliche Vorwürfe, konnte sich aber aufgrund seines starken Drogenkonsums kaum mehr an die Taten erinnern.

Das bei den Einbrüchen erbeutete Geld in Höhe von 4435,27 Euro investierte der Mann sofort wieder in Drogen, insbesondere in Crystal Meth, oder verzockte es in Spielhallen. Aufgrund seines langjährigen Drogenkonsums wurde eine verminderte Schuldfähigkeit diagnostiziert. Ein psychiatrischer Gutachter empfahl daher eine Unterbringung des Angeklagten in den Maßregelvollzug nach Paragraf 64 des Strafgesetzbuches.

Staatsanwältin Miriam Hartmann forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie den Übergang in den Maßregelvollzug, um den Mann von den Drogen wegzubringen. Der Angeklagte selbst äußerte den Wunsch, sein Leben zu ändern und die Chance zu nutzen, clean zu werden.

Der Maßregelvollzug dient der freiheitsentziehenden Unterbringung von suchtkranken Straftätern, um die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen und Therapien anzubieten. Die forensische Psychiatrie ist für die Begutachtung und Umsetzung des Maßregelvollzugs zuständig.

Dieses Urteil zeigt deutlich die Auswirkungen von Drogenmissbrauch auf das Leben eines Einzelnen und die Notwendigkeit, angemessene Maßnahmen zur Rehabilitation und Rückfallprävention zu ergreifen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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