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KOL Nord Relegation: Neue Regelungen und mögliche Auswirkungen

Seit dem vergangenen Wochenende steht fest, dass nur zwei Teams direkt aus der Gruppenliga Fulda absteigen werden, was direkte Auswirkungen auf die Relegation zur KOL Nord hat. Die Regeln für Auf- und Abstiege im Hessischen Fußball-Verband scheinen auf den ersten Blick kompliziert und undurchsichtig zu sein. Laut den Bestimmungen können maximal fünf Mannschaften direkt absteigen, wobei jedem der drei darunter liegenden Kreisoberligen ein direkter Absteiger zugeordnet wird, während die verbleibenden potenziellen Absteiger auf die zugeordneten Kreisoberligen verteilt werden.

Ein Problem ergibt sich daraus, dass theoretisch jeder der drei Kreisoberligen ein Direktabsteiger zugewiesen werden soll, aber es nur zwei Direktabsteiger gibt. Infolgedessen wird einer Kreisoberliga, nämlich der KOL Nord, kein Direktabsteiger zugewiesen. Das hat Thorsten Beck, der Kreisfußballwart von Fulda, bestätigt. Die Nachricht von Beck dürfte vor allem im nördlichen Teil der Region auf Zustimmung stoßen, denn seit dieser Saison gibt es feste Absteigerzahlen in den drei Kreisoberligen.

Für die KOL Nord bedeutet dies, dass vor Beginn der Relegation nur noch 13 Teams in der Liga verbleiben. Teams aus der Relegationsrunde werden von oben und unten aufgefüllt, um auf insgesamt 16 Teams zu kommen. Der Vizemeister könnte von oben dazu stoßen, falls er nicht in die Gruppenliga aufsteigt. Sollte der voraussichtliche Vizemeister SG Niederaula/Kerspenhausen den Aufstieg in die Gruppenliga schaffen, würden sogar alle drei Teams aus der Relegation zur KOL Nord in der nächsten Saison in der KOL spielen dürfen. Nur zwei von drei Teams wären es, wenn Niederaula/Kerspenhausen nicht aufsteigt.

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