Hersfeld-RotenburgWirtschaft

27-Jähriger Alheimer wegen Handel mit Betäubungsmitteln zu Geldstrafe verurteilt

Ein 27 Jahre alter Alheimer wurde vor dem Schöffengericht am Amtsgericht in Bad Hersfeld wegen des Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt. Richterin Christina Dern sah es als erwiesen an, dass der Mann zwischen dem 11. und dem 25. Februar 2023 insgesamt 26 Gramm Marihuana an einen Kunden verkauft hatte. Er wurde zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt. Zusätzlich entdeckten Polizeibeamte am 21. März 2023 auf dem Dachboden seines Wohnhauses 47 Marihuanapflanzen.

Die sichergestellten Hanfpflanzen wiesen einen THC-Wirkstoffanteil von insgesamt 16,4 Gramm auf. Vor der Einführung des Cannabiskonsumgesetzes Anfang April 2024 lag der Grenzwert für eine nicht geringe Menge bei 7,5 Gramm. Die Anklage gegen den 27-Jährigen wurde bereits im Februar 2024 zugelassen. Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben herrschte vor Gericht eine gewisse Unsicherheit bezüglich der Strafmaßregelung.

Die Staatsanwältin forderte 105 Tagessätze á 35 Euro, während der Verteidiger eine Geldstrafe von 105 Tagessätzen á 25 Euro als angemessen erachtete, da der Angeklagte seine Familie mit einem bescheidenen Einkommen in der Altenpflege versorgen musste. Richterin Dern entschied letztendlich auf 100 Tagessätze á 25 Euro. Sie wies zudem darauf hin, dass der Bundesgerichtshof noch immer an den 7,5 Gramm als Grenzwert für die nicht geringe THC-Menge festhält. Das Urteil gegen den Alheimer ist rechtskräftig.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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