Groß-GerauKassel

Streit um Provisionszahlungen in Raunheim: Gericht weist Beschwerde des Bürgermeisters ab

In Raunheim, anhaltende Auseinandersetzungen über Provisionszahlungen für erfolgreiche Grundstücksgeschäfte beschäftigen weiterhin die Gerichte. Der Bürgermeister David Rendel (SPD) scheiterte mit einer Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt bezüglich der umstrittenen Provisionszahlungen an den Leiter des Eigenbetriebs Stadtentwicklung.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die Beschwerde des Raunheimer Bürgermeisters sowie die angeforderte Erörterung als unzulässig eingestuft. Der Beschluss des VGH ist endgültig, und die Stadt muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt gab im Dezember einem Eilantrag der Stadtverordnetenversammlung gegen Bürgermeister Rendel statt. Die Rückforderung von Provisionen an den städtischen Mitarbeiter wurde als rechtmäßig erachtet.

Der Groß-Gerauer Landrat Thomas Will (SPD) hat sich in seiner Funktion als Kommunalaufsicht mit der außertariflichen Dotierung der Leitungsstelle im Eigenbetrieb Stadtentwicklung beschäftigt. Er bezeichnete das Provisionsmodell in Raunheim als „nicht zulässig“ und betonte die Begrenzung von Tarifverträgen im öffentlichen Dienst.

Obwohl Landrat Will das Modell als unzulässig ansieht, sieht er derzeit keinen Bedarf für eine Aufsichtsmaßnahme. Die endgültige Entscheidung über die Besetzung der außertariflichen Stelle liegt bei der Stadtverordnetenversammlung unter Berücksichtigung ihres Selbstverwaltungsrechts.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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