Das Schöffengericht am Amtsgericht Gießen hat ein Urteil gefällt, das einen 30-jährigen Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Darüber hinaus wurde ihm die Fahrerlaubnis für drei Jahre entzogen. Die Frau, ein 78-jähriger Radfahrerin, wurde am 30. April 2023 auf dem Radweg zwischen Gießen und Pohlheim von besagtem Autofahrer angefahren und erlitt schwerste Verletzungen, denen sie kurz nach der Einlieferung ins Krankenhaus erlag.
Richter Dr. Dietrich Claus Becker betonte, dass solche Fälle wie dieser stark emotional beladen sind und öffentlich diskutiert werden. Der vorgegebene Strafrahmen für fahrlässige Tötung umfasst eine Geldstrafe bis zu maximal fünf Jahren Haft. Der Richter wies darauf hin, dass der Angeklagte in diesem Fall grob fahrlässig handelte und eine Bewährungsstrafe nicht angemessen sei. Der Kfz-Sachverständige konnte detailliert den Unfallhergang darlegen, der bestätigte, dass der Angeklagte die Radfahrerin mit 60 bis 70 km/h auf dem Radweg anfuhr, ohne zu bremsen oder auszuweichen.
Die Strafe von zwei Jahren Haft blieb unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die beide eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren forderten. Der Führerscheinentzug sowie die Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten durch den Angeklagten wurden ebenfalls angeordnet. Das Gericht betonte die weitreichenden Folgen dieses Verfahrens und das unermessliche Leid, das der Angeklagte über die Familie der Verstorbenen gebracht hat. Der Verteidiger der Nebenklage machte deutlich, dass für die Hinterbliebenen und den Angeklagten das Geschehene nicht abgeschlossen ist.