GießenKriminalität und Justiz

Sicherheit und Rücksichtnahme: Verkehrskontrolle in Gießen sichert schwächere Verkehrsteilnehmer

Mindestens 1,50 Meter müssen es sein

Der Regionale Verkehrsdienst Gießen führte eine Verkehrskontrollaktion in der Bismarckstraße durch, um die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern beim Überholen von Fahrrädern durch Pkw-Fahrer zu überprüfen. Trotz der Vielfalt an Verstößen, die während der Kontrolle beobachtet wurden, konnten keine konkreten Verstöße gegen das Abstandsgebot festgestellt werden. Dies lag möglicherweise am dichten Gegenverkehr, der ein Überholen sowieso nicht erlaubt hätte.

Pressesprecher Pierre Gath betonte die Wichtigkeit des Abstandsgebots für die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Kinder und ältere Menschen. Er hob hervor, dass bereits die Sogwirkung eines vorbeifahrenden Fahrzeugs zu einem Sturz führen kann, selbst ohne direkten Kontakt. Die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr sei von großer Bedeutung, unabhängig davon, wer im Recht ist. Die Aktion zielte auch darauf ab, die aktuelle Radverkehrssituation in Gießen genauer zu erfassen und das Bewusstsein für die Bedürfnisse sowohl der Radfahrer als auch der Autofahrer zu schärfen.

Die Polizei kontrollierte parallel zum Mindestabstand auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der 30er-Zone. Mit einer „Null-Toleranz-Strategie“ wurden direkt Fahrzeugführer angehalten und bestraft, die die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten. Auch einige Radfahrer wurden gebeten, aufgrund ihres Fehlverhaltens, wie z.B. dem Fahren auf dem Bürgersteig, zur Seite zu fahren. Die Polizei zeigte dabei eine gewisse Toleranz, um mit einer positiven Botschaft das Verhalten im Straßenverkehr zu verbessern, ohne jeden Bürger aus prinzipiellen Gründen zu ahnden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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