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Neue digitale Ein-Tages-Vignette: Änderungen für Süd-Urlauber in Österreich

Für alle Autofahrer, die im Jahr 2024 in den Urlaub fahren, stehen neue Regelungen bezüglich der österreichischen Vignetten an. Diese Änderungen betreffen insbesondere Reisen in den Süden, beispielsweise nach Italien, Kroatien und Slowenien. Österreich verfolgt ein Mautsystem, das die Nutzung von Autobahnen, Schnellstraßen, Tunnels und Brücken mit dem Auto gegen Gebühr ermöglicht. Für Pkws und Wohnmobile bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen sind Vignetten erforderlich, die umgangssprachlich als Pickerl bezeichnet werden. In anderen europäischen Ländern gelten vergleichbare Regelungen. Die Vignetten, die früher als Aufkleber für die Windschutzscheibe ausgegeben wurden, sind heute oft auch in digitaler Form erhältlich, einschließlich in Österreich.

Ab dem 1. Januar 2024 bietet Österreich eine neue Ein-Tages-Vignette an, die Urlaubsreisen in südliche Länder wie Italien, Slowenien und Kroatien betrifft. Diese Neuerung ermöglicht eine erhebliche Zeiteinsparung und entlastet Reisende, die durch Österreich fahren müssen. Anstatt teurere Vignetten für längere Zeiträume zu erwerben, können Reisende nun die digitale Ein-Tages-Vignette nutzen. Diese ist ausschließlich als E-Vignette online über die Webseite der ASFiNAG, der österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, erhältlich.

Daniel Wom Webdesign

Zusätzlich zu den Änderungen bei den Vignettenpreisen wurde festgelegt, dass die Zehn-Tages-Vignette ab 2024 teurer ist und nun 11,50 Euro kostet, im Vergleich zu den vorherigen 9,90 Euro. Im Gegensatz dazu ist die Zwei-Monats-Vignette nun günstiger und kostet nur noch 28,90 Euro. Der Preis für die Jahres-Vignette bleibt unverändert, jedoch ändert sich die Farbe der Vignette von den bisherigen Grüntönen zu Sonnengelb. Die Ein-Tages-Vignette kostet 8,60 Euro und gilt sofort ab dem Kauf. Reisende können die Vignette online erwerben, um Verzögerungen zu vermeiden und direkt weiterzureisen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Bedienen des Smartphones am Steuer verboten ist, um die Unfallgefahr zu minimieren. Im Falle eines Unfalls im Ausland wird empfohlen, den europäischen Unfallbericht im Handschuhfach aufzubewahren.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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