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Insektenfreundliche Grüngestaltung: Schottergärten verboten!

Neue Regelung in Gießen: Keine Schottergärten mehr erlaubt

In der Stadt Gießen wird es zukünftig strengere Regeln für die Gestaltung von privaten und öffentlichen Grundstücksfreiflächen geben. Eine neue Satzung hat zum Ziel, Schottergärten zu verbieten und stattdessen insektenfreundliche Grünflächen zu fördern. Dieser Schritt wird unternommen, um die Biodiversität zu stärken und den Lebensraum für Insekten und andere Kleintiere zu erhalten.

Die Entscheidung, Schottergärten zu verbieten, liegt in der Tatsache begründet, dass diese Flächen dazu neigen, sich stark aufzuheizen und die Umgebungstemperatur zu erhöhen. Zudem verhindern die oft verwendeten Folien eine Versickerung von Regenwasser und bieten keinen Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Durch die neue Satzung soll dem entgegengewirkt und die Umweltfreundlichkeit und Artenvielfalt in der Stadt gefördert werden.

Die Regelung sieht jedoch vor, dass eine Bepflanzung mit Kies und Sträuchern akzeptiert wird. Auf diese Weise können Eigentümerinnen und Eigentümer weiterhin kreative Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer Freiflächen nutzen, solange sie dabei auf die Bedürfnisse von Insekten und Kleinlebewesen Rücksicht nehmen.

Diese Maßnahme in Gießen ist Teil eines wachsenden Trends, bei dem Städte und Gemeinden sich verstärkt für nachhaltige und umweltfreundliche Gestaltung von Grünflächen einsetzen. Durch das Verbot von Schottergärten wird nicht nur die Lebensqualität der Stadt erhöht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Umwelt geleistet.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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