GießenKriminalität und Justiz

Falsche Verdächtigung: Gerichtsurteil im Fokus – Kehrtwende vor lokalem Gericht in Gießen

Das Oberlandesgericht hat das Verfahren wegen falscher Verdächtigung ans Amtsgericht Gießen zurückverwiesen. Ein Mann wurde im November am Amtsgericht Gießen wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte behauptet, von einem Polizisten rassistisch beleidigt worden zu sein und dies bei der Wache gemeldet. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Urteil jedoch aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Richterin Antje Kaufmann war am Amtsgericht Gießen mit dem Fall befasst und zeigte von Anfang an wenig Geduld. Sie schlug vor, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen, um die Geldstrafe zu reduzieren. Als der Angeklagte und sein Verteidiger sich weigerten, kam es zur Verhandlung. Der Student schilderte, wie er sich nach einem Diebstahl an die Polizei gewandt habe und sich rassistisch beleidigt fühlte. Er schrieb eine Beschwerde an die Polizei und benannte einen Polizisten in seiner E-Mail.

Die Richterin legte großen Wert auf die Formulierung der Beschwerde und betonte, dass der benannte Polizist den beleidigenden Satz nicht gesagt haben könne. Zeugen, darunter drei Polizisten, bestätigten, den Satz nicht gehört zu haben. Trotzdem wies das Oberlandesgericht auf eine lückenhafte Beweiswürdigung hin und kippte das Urteil. Das Amtsgericht muss den Fall erneut prüfen und verhandeln, da in der vorherigen Verhandlung die Einlassung des Angeklagten nicht angemessen berücksichtigt wurde.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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