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Alles, was Sie über die Europawahl in Gießen wissen müssen

Wahlbenachrichtigungen: Alles, was Sie über die Europawahl in Gießen wissen müssen

Rund 61.500 Wahlberechtigte in Gießen haben das Recht, an der Europawahl am 9. Juni teilzunehmen. Dies umfasst auch knapp 1.000 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren, die erstmals wählen dürfen. Die Wahlbenachrichtigungen wurden gedruckt und verschickt, wobei die Zustellung bis spätestens 19. Mai erfolgen soll. Die Informationen zum Wahllokal sind auf der ersten Seite der Benachrichtigung besonders wichtig, da dort der genaue Wahlraum angegeben wird und ob er barrierefrei ist.

Für Personen, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder ihre Daten im Wählerverzeichnis überprüfen möchten, besteht die Möglichkeit dazu während der Einsichtswoche vom 22. bis 24. Mai. Die Einsichtszeiten sind Dienstag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses sind bis zum 24. Mai um 13:00 Uhr möglich.

Die Beantragung der Briefwahl ist seit dem 29. April möglich. Anträge können auf unterschiedlichen Wegen gestellt werden, darunter per Post, E-Mail, Fax oder Online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Für formlose Anträge sind Angaben wie das Geburtsdatum und die Meldeanschrift erforderlich. Die Antragstellung per Telefon ist gesetzlich jedoch nicht erlaubt.

Ein Briefwahlbüro im Rathaus am Berliner Platz ermöglicht es den Wahlberechtigten, ihre Stimme persönlich abzugeben. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind montags bis donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 13:00 Uhr. Bei Fragen zur Europawahl steht die Abteilung Wahlen der Stadtverwaltung Gießen unter der Telefonnummer 0641 306-2011 zur Verfügung.

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