Das Urteil ist gefällt. Ein 38-jähriger Mann aus Laubach wurde von der neunten Großen Strafkammer wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem besonders schwerem Raub zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Tat ereignete sich im vergangenen Jahr in Gießen, als der Angeklagte versuchte, Geld und Drogen von einem Bekannten zu erpressen. Bei dem Vorfall bedrohte er sein Opfer mit einem Taschenmesser, das letztendlich entwaffnet wurde und in die Lahn geworfen wurde. Das Opfer, selbst Teil der Drogenszene, zeigte den Vorfall bei der Polizei an und belastete den Angeklagten vor Gericht.
Die zweite Tat fand zwischen dem Angeklagten und einem 60-jährigen Bekannten statt, bei der es zu einer Auseinandersetzung kam. Der ältere Mann zog ein Messer, woraufhin er von einem Zeugen entwaffnet wurde. In der Folge geriet der Angeklagte außer Kontrolle und schlug den Mann mehrfach, trat auf ihn ein und verursachte schwere Verletzungen. Das Opfer musste aufgrund seiner Verletzungen intensivmedizinisch behandelt werden, darunter befand sich auch ein künstliches Koma. Das Gericht war der Überzeugung, dass der Angeklagte im Zustand geringer Berauschung war, obwohl eine schwere Konsumstörung ausgeschlossen wurde.
Trotz der Behauptung des Angeklagten, in Notwehr gehandelt zu haben, stellte das Gericht fest, dass dies nicht zutraf. Der Strafverteidiger des Mannes zog ebenfalls keine Notwehr in Betracht. Die Gesamtstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten wurde aus den Einzelstrafen beider Taten gebildet. Der Angeklagte bleibt somit weiterhin in Haft und muss seine Strafe absitzen.
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