Die Justizministerinnen und -minister von CDU und CSU haben Forderungen an den Bund gestellt, um Änderungen am Cannabis-Gesetz zu erwirken. Besorgniserregend sei, dass Gerichte seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes Angeklagte vom Vorwurf der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln freisprechen müssen, da bestimmte Beweismittel nicht mehr verwertbar seien. Die Ministerinnen und Minister aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt sowie die Justizsenatorin aus Berlin fordern Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, die Gesetzeslücke schnell zu schließen.
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) äußerte Besorgnis darüber, dass Drogendealer von den neuen Gesetzen profitieren, die im großen Stil gegen die Gesetze verstoßen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) kritisierte, dass die Behörden wichtige Ermittlungsinstrumente verlieren, was den Tätern schwerer banden- und gewerbsmäßiger Drogenkriminalität zugutekommt und Deutschland für die organisierte Kriminalität attraktiver macht.
Der Deutsche Richterbund unterstützt die Forderungen der Justizministerinnen und -minister. Der Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn bemängelte die Rechtsunsicherheit, die durch das Cannabis-Gesetz entstanden sei. Die Regelungslücken, vor denen Experten bereits im Gesetzgebungsverfahren gewarnt hatten, seien nun offensichtlich. Die Bundesregierung solle notwendige Korrekturen nicht vernachlässigen, da das Ziel des Cannabis-Gesetzes sei, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen und nicht den Dealern das Geschäft zu erleichtern.
Die Justizministerinnen und -minister verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim, das einen Mann freigesprochen hatte, der großflächig Marihuana nach Deutschland geschmuggelt haben sollte. Der Hauptbeweis, verschlüsselte Chatnachrichten der Software Encrochat, sei nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr verwertbar. Weitere Gerichte schlossen sich dieser Auffassung in ihren Urteilen an.
Das Bundesjustizministerium betont die Bedeutung, dem Schwarzmarkt den Boden zu entziehen, jedoch unter Einhaltung rechtsstaatlicher Mittel, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Die anstehenden Änderungen am Gesetz umfassen einen neuen Grenzwert für Autofahrer, ein Alkoholverbot am Steuer bei Cannabiskonsum sowie zusätzliche Bestimmungen für Anbauvereine, um die Bildung von Großplantagen zu verhindern. Der Bundestag soll in der kommenden Woche über diese Änderungen entscheiden.