Vorfall | Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns, Mindestlohnverstöße, Arbeiten ohne erforderliche Arbeitsgenehmigungen |
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Ort | Nordhessen, Osthessen, Mittelhessen, Bezirk Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Bezirk Kassel, Kreis Fulda |
Festnahmen | 8 |
Ursache | Verstöße gegen den Mindestlohn, fehlende Arbeitsgenehmigungen, gefälschte Ausweisdokumente |
In einer groß angelegten Aktion überprüften 100 Zöllner*innen des Hauptzollamtes Gießen gestern in Nord-, Ost- und Mittelhessen die Einhaltung des Mindestlohns. In Zusammenarbeit mit örtlichen Finanzämtern und Job-Centern wurden 88 Arbeitgeber aus verschiedenen Branchen, darunter Wäschereien und Gastronomiebetriebe, kontrolliert. Dabei gab es erste Hinweise auf Verstöße in acht Fällen, die nun weiter untersucht werden müssen.
Besonders brisant: Im Bezirk Gießen wurden zwei vietnamesische Frauen aufgegriffen, die ohne die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen in einem Nagelstudio arbeiteten. Auch zwei Georgier, entdeckt in einem Barbershop im Lahn-Dill-Kreis, und weitere ausländische Beschäftigte ohne gültige Papiere wurden festgenommen. Insgesamt wurden alle festgehaltenen Arbeitnehmer, darunter auch ein 24-jähriger Inder und zwei Georgierinnen mit gefälschten Ausweisen, wegen fehlender Arbeitspapiere kriminalisiert. Über ihren Verbleib entscheiden nun die Ausländerbehörden, während die Ermittlungen gegen ihre Arbeitgeber weiterlaufen. Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Gießen bereits 212 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen ein.