Fulda

Tourismusbeitrag in Fulda: Neue Regelungen und Fristen zur Förderung der Stadt

Neues Online-Portal für Tourismusbeitrag in Fulda

In Fulda ist seit diesem Jahr ein Tourismusbeitrag fällig, der dazu beiträgt, die Attraktivität der Stadt weiter zu steigern. Die Einnahmen aus diesem Beitrag werden genutzt, um die touristischen Angebote und die Infrastruktur in Fulda zu verbessern. Dies kommt sowohl Besuchenden als auch Einheimischen zugute und hilft dabei, die Vielfalt der Stadt zu bewahren.

Dominik Höhl, Leiter des Tourismus- und Marketingmanagements der Stadt Fulda, ruft alle Beherbergungsbetriebe dazu auf, ihren Beitrag zur Förderung des Tourismus zu leisten. Der Tourismusbeitrag in Höhe von zwei Euro pro Aufenthaltstag und pro Person muss jeweils bis zum 15. des Monats abgegeben werden, rückwirkend für das vorherige Quartal. Dies sind die Termine zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar.

Um die Abgabe des Tourismusbeitrags zu erleichtern, wird am 1. Juli ein neues Online-Portal in Fulda gestartet. Hier können die Beherbergungsbetriebe ihre Beiträge schnell und unkompliziert übermitteln. Zur Unterstützung bei der Registrierung ist ein Erklärvideo verfügbar, das den Prozess leicht verständlich erklärt.

Beitragspflichtig sind alle volljährigen Personen, die gegen Entgelt in einem Beherbergungsbetrieb in Fulda untergebracht werden. Die Einhaltung dieser Regelung gewährleistet eine gerechte Verteilung der Kosten und kommt der gesamten Stadtgemeinschaft zugute.

Das Online-Portal bietet eine praktische Möglichkeit, den Tourismusbeitrag einfach und zeitsparend zu entrichten. Alle Informationen dazu sowie den Zugang zum Portal finden sich auf der offiziellen Website des Tourismusbeitrags der Stadt Fulda unter tourismus-fulda.de.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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