Am 31. Dezember 2024 gilt in Fulda ein striktes Feuerwerksverbot im gesamten Altstadtbereich zum Jahreswechsel. Diese Regelung wird eingeführt, um den häufigen Schäden durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern entgegenzuwirken. Obwohl das Silvesterfeuerwerk eine beliebte Tradition ist, wird es in diesem Jahr durch die Stadt Fulda untersagt.

Das Verbot erstreckt sich über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von wichtigen Einrichtungen wie Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen. Darüber hinaus sind auch die geschützten Fachwerkhäuser betroffen. Aufgrund der engen Gassen in der Altstadt ist das Einhalten des gesetzlich definierten Sicherheitsabstands von acht Metern zu diesen Gebäuden nicht möglich, was das Verbot notwendig macht. Auch außerhalb der Altstadt besteht ein Verbot, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann.

Details zum Feuerwerksverbot

Zusätzlich bleibt der Domplatz, eines der zentralen Highlights Fulda, ebenfalls feuerwerksfrei. Feuerwerkskörper können Temperaturen von bis zu 2.000 Grad erreichen und stellen somit ein hohes Brandrisiko dar. In Anbetracht der laufenden Diskussion um Feinstaub bittet die Stadt Fulda um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Pyrotechnik.

Das Ordnungsamt appelliert an die Bevölkerung, die abgebrannten Feuerwerkskörper ordnungsgemäß zu entsorgen. Aus diesem Grund werden in Bereichen der Innenstadt, in denen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern erlaubt ist, zusätzliche Mülleimer aufgestellt, um eine ordentliche Entsorgung zu gewährleisten, wie Osthessen-News berichtete.

Weitere Informationen über ähnliche Regelungen finden sich im Dokument des Nürnberger Ordnungsamtes, das auf nuernberg.de veröffentlicht wurde.