Zum Jahreswechsel 2024 gilt in Fulda ein umfassendes Feuerwerksverbot, das sich über den gesamten Altstadtbereich erstreckt. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um der häufigen Entstehung von Schäden durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern entgegenzuwirken. Wie Osthessen News berichtete, sind in unmittelbarer Nähe von sensiblen Einrichtungen wie Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen das Abbrennen von Pyrotechnik untersagt.

Zusätzlich gilt ein gesetzlich definierter Sicherheitsabstand von acht Metern zu diesen Gebäuden. In Fulda gestaltet sich die Einhaltung dieses Abstands aufgrund der engen Gassen als schwierig. Daher gilt das Verbot auch außerhalb der Altstadt, wenn der Sicherheitsabstand nicht gewahrt werden kann. Der Domplatz bleibt ebenfalls feuerwerksfrei.

Gefahren durch Feuerwerkskörper

Die Stadt möchte zudem auf die potenziellen Gefahren aufmerksam machen, die von Feuerwerkskörpern ausgehen. Diese können Temperaturen von bis zu 2.000 Grad erreichen und somit Brände auslösen. Auch die Diskussion um Feinstaub führt dazu, dass die Stadtverwaltung um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Pyrotechnik bittet. Das Ordnungsamt appelliert an die Bevölkerung, abgebrannte Feuerwerkskörper ordnungsgemäß zu entsorgen. Um dies zu erleichtern, werden zusätzliche Mülleimer in den Bereichen der Innenstadt aufgestellt, wo das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt ist.

Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Konzeptes, das weitere Informationen über Regelungen und Verbote enthält, wie bei nuernberg.de nachzulesen ist.