Fulda

Schizophrenie-Drama in Bad Hersfeld: Gericht setzt Verfahren aus

Neues Vorgehen des Landgerichts Fulda im Hinblick auf die Obdachlosigkeit von Angeklagten

Richterin Christina Dern hat kürzlich entschieden, das Verfahren gegen einen 54-jährigen Bad Hersfelder an das Landgericht Fulda zu übergeben. Dieser Mann, der seit 2021 obdachlos ist und mehrere Diebstähle begangen haben soll, sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt in Fulda in Haft.

Eine Schlüsselaussage des Psychiatriesachverständigen Dr. Bernhard Kießling war, dass der Angeklagte bereits 1996 mit Schizophrenie diagnostiziert wurde. Trotz der dringenden Notwendigkeit einer Betreuung fehlte es den Beteiligten an Handlungsspielraum.

Der Sozialabstieg des Mannes beschleunigte sich deutlich nach dem Verlust der elterlichen Unterstützung und Betreuung. Ohne Dach über dem Kopf verübte er die ihm zur Last gelegten Diebstähle in Bad Hersfeld.

Der Gutachter warnte davor, dass der Mann bei Freilassung weitere Straftaten begehen und zunehmend verwahrlosen könnte. Obwohl eine konkrete Gewaltdrohung nicht unmittelbar festgestellt werden konnte, zeigt der Fall die dringende Notwendigkeit einer angemessenen Betreuung und Unterbringung für obdachlose Straftäter.

Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Fulda nun mit diesem Fall umgehen wird und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit des Angeklagten und der Gesellschaft zu gewährleisten.

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