Vorfall | Gesetzgebung |
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Ort | Fulda |
Ursache | Personalnot |
Ein Pflegeheim in Fulda steht vor drastischen Maßnahmen, nach einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), der die Schließung eines Wohnbereichs zum 1. Januar 2025 bestätigte. Diese Anordnung basiert auf wiederholten und gravierenden Mängeln, die seit 2019 in der Einrichtung festgestellt wurden. Der Betreiber, Vitanas, hat die Mängel als Folge eines Personalmangels eingestanden, doch der VGH wies darauf hin, dass die notwendige Personalausstattung an den spezifischen Gegebenheiten der Einrichtung ausgerichtet sein müsse und nicht am allgemein herrschenden Pflegenotstand, wie ffh.de berichtete.
Details der Schließung
Der VGH bestätigte am Montag, dass die Schließung eines von drei Wohnbereichen für unumgänglich erachtet wird. In der betroffenen Einrichtung wurden über Jahre hinweg zahlreiche Mängel dokumentiert, die der Betreiber gelegentlich selbst anerkannt hat. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde hatte die Heimaufsicht bis zu vier Mal in den letzten fünf Jahren Interventionen angeordnet, darunter auch ein vollständiger Belegungsstopp. Trotz aller Versuche, die Missstände zu beheben, hat sich die Situation nicht stabilisiert, wie hessenschau.de anmerkte.
Die Schließung ist unbeeinflussbar, nachdem der Betreiber einen Eilantrag beim Gericht eingereicht hatte, der abgelehnt wurde. Das Gericht wies darauf hin, dass die Mängel in Bereichen wie Personaleinsatz, Pflegequalität und Dokumentation lagen, was auf ein systematisches Problem im Facility Management hindeutet. Vitanas gab bekannt, dass alle betroffenen Bewohner bereits in andere Bereiche des Hauses oder zu externen Einrichtungen umgesiedelt wurden, um die Pflege weiterhin sicherzustellen.
Ort des Geschehens
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