Fulda

Neue Freiheiten bei Kirchengottesdiensten: Änderungen im Bistum Fulda

Das Bistum Fulda hat beschlossen, den Gemeinden mehr Flexibilität bei der Feier von Wortgottesdiensten an Sonn- und Feiertagen zu gewähren. Durch ein neues Gesetz von Bischof Michael Gerber, das im aktuellen Amtsblatt des Bistums im Juni in Kraft getreten ist, wurden die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2013 vereinfacht. Die Erneuerung dieser Vorschriften ermöglicht es den Gläubigen, ihren Glauben auch im Gottesdienst zu leben, selbst wenn die Feier der Eucharistie nicht an jedem Ort oder zu jeder Zeit möglich ist.

Unter den neuen Regelungen sind nun nicht nur reine Wort-Gottes-Feiern erlaubt, sondern auch Wortgottesdienste mit Kommunionausteilung. Früher fand die Spendung der Kommunion in Wortgottesdiensten nur in speziellen Ausnahmesituationen statt, um den Unterschied zwischen dieser Feier und einer Eucharistiefeier zu wahren. Zuvor war es auch untersagt, Wortgottesdienste sonntags zu halten, wenn bereits eine Messe in derselben Kirche stattgefunden hatte.

Inzidenztracker

Die Genehmigung für regelmäßig geplante Wortgottesdienste an Sonn- und Feiertagen liegt weiterhin beim Bistum, jedoch wurden die Kriterien für die Genehmigung gelockert. Die Antragstellung für solche Gottesdienste erfordert nun lediglich eine Erläuterung der pastoralen Gründe seitens des Pfarrers und die geplante Häufigkeit. Der Pfarrgemeinderat wird ebenfalls in den Entscheidungsprozess einbezogen. Falls das Bistum nicht innerhalb von drei Wochen antwortet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Des Weiteren bedarf es keiner speziellen Erlaubnis mehr, um eine Messe durch einen Wortgottesdienst zu ersetzen.

Die Leiter und Leiterinnen von Wortgottesdiensten müssen weiterhin Mitglieder der katholischen Kirche sein, getauft und gefirmt sein und dürfen in ihren kirchlichen Rechten nicht eingeschränkt sein. Das vormals erforderliche Mindestalter von 25 Jahren wurde jedoch gestrichen. Die Beauftragung geeigneter Personen geschieht nun durch den Pfarrer nach Anhörung des Pfarrgemeinderats. Zuvor wurde eine solche Beauftragung vom Bischof für fünf Jahre ausgesprochen.

Mit einem beeindruckenden Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist unser Redakteur und Journalist ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft. Als langjähriger Bewohner Deutschlands bringt er sowohl lokale als auch nationale Perspektiven in seine Artikel ein. Er hat sich auf Themen wie Politik, Gesellschaft und Kultur spezialisiert und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und gut recherchierten Berichte.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"