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Ladenöffnungsgesetz in Hessen: Streit um Sonn- und Feiertagsöffnungen spitzt sich zu

Die Landesregierung Hessen plant eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes, um Sonn- und Feiertagsöffnungen von Mini-Märkten wie Teo zu ermöglichen. CDU, SPD und FDP haben gemeinsam einen Entwurf in den Landtag eingebracht. Arbeitsministerin Heike Hofmann betonte die Einbindung relevanter Akteure in die Gesetzesentwicklung und deren Fachexpertise, um eine allumfassende Lösung zu erarbeiten.

Trotz der Unterstützung durch die Politik lehnen Kirchen und Gewerkschaften die Gesetzesänderung ab. Die Evangelische Kirche sieht den Schutz des Sonntags gefährdet und befürchtet dessen schleichenden Verlust. Die Allianz für den freien Sonntag plant eine Klage gegen die geplante Gesetzesänderung und bezeichnet sie als verfassungswidrig.

Tegut unterstützt den Vorstoß der Landesregierung und erkennt die Dynamik der Diskussion um Ladenöffnungszeiten am Sonntag an. Die Argumentation dreht sich um die Notwendigkeit des Schutzes des Sonntags als Tag der Ruhe, Reflexion und Gemeinschaft. Die Allianz für den freien Sonntag plant rechtliche Schritte gegen die Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes und prüft, welche Organisationen als Kläger auftreten werden.

Das Bistum Fulda betrachtet eine mögliche moderate Änderung des Ladenöffnungsgesetzes differenziert und betont die Bedeutung des Sonn- und Feiertags als Tag der Ruhe, Entspannung und Gottesdienstbesuche. Die Bewahrung der Sonn- und Feiertagsruhe wird als verfassungsgarantiertes Recht angesehen. Trotzdem sehen sie auch die Bedarfe einer Nahversorgung in ländlichen Gebieten und könnten sich eine moderate Anpassung der gesetzlichen Regelungen vorstellen, um eine Grundversorgung in solchen Regionen sicherzustellen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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