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Ladenöffnungsgesetz-Änderung sorgt für kontroverse Debatte: Kirchen bereiten Klage vor

Die Landesregierung plant eine Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes, um die Sonn- und Feiertagsöffnung von Mini-Märkten wie Teo zu ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde von der Regierungskoalition aus CDU, SPD und der FDP in den Landtag eingebracht. Während die Politiker betonen, dass der Schutz des Sonntags gewahrt bleibt, da Mini-Märkte an diesen Tagen ohne Personal arbeiten müssen, sind Kirchen und Gewerkschaften entschieden dagegen.

Eine Allianz aus Kirchen und Gewerkschaften bereitet bereits eine Klage vor, da sie eine geplante Gesetzesänderung als verfassungswidrig betrachtet. Vertreter der Kirchen betonen die Bedeutung des Sonntags als Tag der Ruhe und Besinnung und sehen durch die Ausweitung der Öffnungszeiten eine mögliche Aushöhlung dieses traditionellen Ruhetags.

Die evangelische Kirche kritisiert die geplante Gesetzesänderung und betont die Wichtigkeit des Sonn- und Feiertagsruheschutzes sowie die Möglichkeit, Gottesdienste zu besuchen. Die Allianz für den freien Sonntag plant rechtliche Schritte und hat angekündigt, gegen die Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vorzugehen, sobald diese beschlossen ist. Eine Anhörung zum Thema ist für den 26. Juni im Landtag geplant.

Das Bistum Fulda zeigt Verständnis für die Erfordernisse einer Nahversorgung in ländlichen Regionen und kann sich eine moderate Änderung der gesetzlichen Regelungen vorstellen, die den Betrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen für die Grundversorgung im ländlichen Raum ermöglicht. Die Position des Bistums wird in Abstimmung mit anderen Bistümern in die weitere Debatte eingebracht, um sowohl den Bedürfnissen der ländlichen Bevölkerung gerecht zu werden als auch den Schutz des Sonn- und Feiertags zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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