Fulda

Gewalt am Jerusalemplatz: 38-Jähriger erneut verurteilt

Brutale Schlägerei in Fulda: Ein 38-Jähriger und ein 42-Jähriger wurden wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, nachdem sie am 17. Februar 2023 einen 51-Jährigen aus Eifersucht am Jerusalemplatz attackierten und schwer verletzten.

Eine erschreckende Gewalttat hat Fulda erschüttert und wirft Fragen zur Sicherheit in der Stadt auf. Ein 38-jähriger Mann, der bereits wegen Totschlags verurteilt worden war, steht erneut vor Gericht und wird für seine Rolle in einem brutalen Übergriff zur Verantwortung gezogen. Die Strafe für seine jüngsten Vergehen wurde am 27. August am Amtsgericht Fulda verhängt. Dort fand das Gericht deutlichere Worte für das, was sich an einem sonnigen Tag im Februar 2023 im Jerusalemplatz abspielte.

Bereits im Frühjahr dieses Jahres war der 38-Jährige in den Fokus der Justiz geraten, nachdem er beschuldigt wurde, in einem vorangegangenen Vorfall einen Bekannten erschossen zu haben. Dieses Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung in Revision gegangen ist. Doch jetzt kommt eine weitere strafrechtliche Angelegenheit hinzu.

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Brutaler Übergriff im Jerusalemplatz

Nach den Ermittlungen der Polizei soll der Beschuldigte nicht allein gehandelt haben. Zusammen mit zwei weiteren Männern soll er in der Nacht zum 17. Februar einen 51-jährigen Mann am Jerusalemplatz überfallen haben. Der Angriff war brutal: Die Angreifer schlugen und traten auf ihr liegendes Opfer ein. Laut Gericht hatte das Opfer schwere Verletzungen erlitten, darunter Rippenbrüche und ein Hämatom, das sowohl die Augenhöhle als auch das Gesicht betraf.

Das Gericht stellte fest, dass der 38-Jährige aus Eifersucht gehandelt hatte. Anlass dafür war ein scheinbar harmloser Vorfall: Ein Zehn-Euro-Gutschein, den ein Bekannter seiner Freundin am Valentinstag geschenkt hatte. Richter Ulrich Jahn bezeichnete die Tat als „hinterlistig“, da der Angeklagte seinen Widersacher mit einem Treffen in einer vermeintlich freundlichen Atmosphäre köderte, nur um ihm dann brutal gegenüberzutreten. Diese Vorwegnahme von Gewalt zeigt das abgründige Motiv der Rache, das den Übergriff bestimmen sollte.

Bei der Verhandlung gestanden die Angeklagten teilweise ihre Taten. Einer der Mitangeklagten räumte ein, dem Opfer mehrere Faustschläge versetzt zu haben, während der andere lediglich einen Tritt eingestand. Der Hauptangeklagte hingegen versuchte, seine Beweggründe zu ändern: Er gab an, das Opfer zuvor beim sexuellen Missbrauch seiner Tochter beobachtet zu haben. Diese Aussage fand jedoch keinen Glauben bei den Richtern.

Strafen und Reue

Das Urteil fiel eindeutig aus: Der 38-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Sein Komplize, ein 42-jähriger Mann, wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Richter Jahn folgte dabei weitgehend dem Plädoyer von Staatsanwalt Andreas Hellmich, das die Schwere der Gewalttat unterstrich. Während der Ältere im Gericht ein gewisses Maß an Reue zeigte und einlenkte, pflichtete der 38-Jährige seinen Aussagen bei: „Er hat bekommen, was er verdient hat. Ich bereue nichts.“

Dieses Urteil hat noch nicht endgültig Bestand, da die Angeklagten die Möglichkeit haben, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Dennoch bleibt die Frage der Gesellschaft präsent: Welche Ausmaße kann humanes Verhalten annehmen, wenn Eifersucht und reaktionäre Gewalt in derart bedrohlicher Form zutage treten? Die Hintergründe dieser brutalen Attacke werfen ein grelles Licht auf zwischenmenschliche Beziehungen in unserer Gesellschaft.

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