Fulda

„Endless 24/7“: Kontroverse um Lachgas-Verkauf in Fulda

Rechtliche Grauzone: Lachgas-Verkauf in Automatenladen bleibt legal

Der Automatenladen „Endless 24/7“ in Fulda sorgt für Aufsehen, da er nicht nur herkömmliche Produkte wie Snacks und Getränke führt, sondern auch Lachgas anbietet. Die Stadt Fulda sieht sich jedoch rechtlich nicht in der Lage, gegen den Verkauf von Lachgas in dem Laden vorzugehen. Trotz Bedenken der Grünen-Fraktion fehlt es an einer rechtlichen Grundlage, um die Situation zu regeln.

Der Automatenladen verfügt über sieben Automaten und bietet rund um die Uhr eine Vielzahl von Produkten wie Süßigkeiten, Rauchwaren, alkoholische Getränke und Softdrinks an. Darüber hinaus können Kunden hier auch Gaskartuschen mit Lachgas erwerben. Obwohl auf die potenziellen Gefahren von Lachgas hingewiesen wird, fällt der Verkauf nicht unter das Arznei- oder Betäubungsmittelgesetz.

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Trotz technischer Alterskontrollen an den Automaten, die umgangen werden können, sieht Bürgermeister Dag Wehner die Situation kritisch. Es fehlt den Behörden aktuell die rechtliche Basis, um gegen den Laden vorzugehen. Die Sorgen der Grünen um die Gastronomen in der Nähe, die freiwillig um 3 Uhr schließen, um die Nachtruhe zu wahren, sind ebenfalls Thema der Debatte.

Experten wie die Deutsche Gesellschaft für Neurologie warnen vor den Risiken des Konsums von Lachgas und betonen, dass die scheinbar harmlose Droge schwerwiegende gesundheitliche Konsequenzen haben kann. Während die Stadt Fulda weiterhin das Umfeld des Automatenladens im Auge behält, bleibt eine endgültige Klärung der rechtlichen Situation durch das Regierungspräsidium Kassel aus. Trotz Bedenken und Diskussionen scheint der Verkauf von Lachgas in Automatenläden vorerst legal zu bleiben.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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